Auszug - Antrag auf finanzielle Unterstützung Seniorenclub Britz e. V.

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.6 Beschluss:BR-072/2015
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-072/2015 Antrag auf finanzielle Unterstützung Seniorenclub Britz e. V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:41.33

Herr Kappes gibt zu bedenken, dass der Antrag noch nicht beraten werden sollte, da ein Haushalt für 2016 noch nicht vorliegt und man mit der Entscheidung auf diesen vorgreifen würde.

 

Frau Gersdorf fragt, was die Gemeindevertretung überhaupt geben würde für die geleistete Arbeit der letzten 25 Jahre.

 

Herr Gersdorf schlägt 250,00 € vor

 

Frau Gersdorf schlägt aus dem Finanzausschuss heraus 300,00 € vor. Der Verein bekomme ja noch laufende Zuschüsse. Dieser ist zusätzlich.

 

Herr Guse fast die Diskussion zusammen und stellt zur Abstimmung den Betrag von 300,00 € mit dem Beschluss-Zusatz: „Der Zuschuss wird nach Beschlussfassung zum Haushalt 2016 ausgezahlt unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt 2016 eine entsprechende Deckung aufweist.“

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, dem Seniorenclub Britz e. V. einen finanziellen Zuschuss in Höhe von

 

300,00

 

zu gewähren. Der Zuschuss wird nach Beschlussfassung zum Haushalt 2016 ausgezahlt unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt 2016 eine entsprechende Deckung ausweist.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 30.11.2015 Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen
Termingerecht am 08.12.2015 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: Manuela Stiegler  
Termin: 31.12.2015 Status: 08.12.2015
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Der Seniorenclub e. V. wurde über den Beschluss mit Schreiben vom 08.12.2015 informiert. Der Vorgang liegt für die Auszahlung des Betrages auf Wiedervorlage.