Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 17.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55
Raum: Kloster Chorin
Ort: Kloster Chorin, Seminarraum, 1. Obergeschoss, Amt 11 a, 16230 Chorin

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Es wird kritisiert, dass die Niederschrift vom 26.11.2015 nicht vorlag.

 

Herr Engel möchte wissen, warum unter TOP 4.1 wieder die Sanierung des Dorfteiches Golzow aufgerufen werden soll, obwohl der Punkt ausreichend am 26.11.2015 beraten worden war.

Darauf antwortet Herr Schellhase, dass die Beschlussvorlage zur letzten Sitzung als Tischvorlage eingereicht wurde und für die Gemeindevertreter nicht ausreichend Zeit war, sich damit zu beschäftigen.

 

Herr Dr. Luthardt stellt den Antrag, den TOP 7.1 „Verkauf eines Grundstücks – Gemarkung Senftenhütte, Flur 1, Flurstück 81 von der Tagesordnung zu nehmen, ihn in den Entwicklungsausschuss (EWA) im Januar zu verweisen.

Dem Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen entsprochen. Der TOP 7.1 ist von der heutigen Tagesordnung zu streichen.

 

Herr Horst hatte zuvor einen Änderungsantrag der CDU-Mitglieder eingebracht, den v. g. TOP in „Debatte und möglicherweise Beschluss zum Verkauf des Grundstücks Sentenhütte Flur 1, Flurstück 81“.

 

Die Tischvorlage „Einrichtung eines Besucherleitsystems im Ökodorf Brodowin“ soll unter TOP 4.7 behandelt werden.

 

Mit diesen o. g. Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig angenommen.