Auszug - Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ab 01.01.2016
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Kießling: Am 3. Dezember wurden bereits im Amtsausschuss zur Jugendarbeit gefasst. Die bislang finanzielle Bezuschussung der Jugendarbeit soll auf eine Budgetierung umgestellt werden. So können künftig die finanziellen Mittel flexibel dem jeweiligen Bedarf angepasst werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Chorin ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Chorin und dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger.
Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses bildet der Beschluss des Amtsausschusses über die vertragliche Weiterführung der Jugendkoordination und der Jugendförderung ab 01.01.2016.
Sollten sich relevante Änderungen aus den Vertragsgesprächen mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ergeben, sind diese vor Vertragsunterzeichnung mit der Gemeindevertretung abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |