Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und - einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 11.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-004/2014 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und - einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig SpannBezüglich:
LS-004/2014

Die Vorsitzende erteilt Frau Spann das Wort.

 

Frau Spann informierte die Gemeindevertreter, dass es zwar einen ähnlichen Vertrag schon gibt, dieser aber auf Grund der Doppik aktualisiert werden muss. Im alten Vertrag fehlen der Wertausgleich der Objekte die für die Eröffnungsbilanz erfasst werden müssen, ohne Erfassung der Werte keine Eröffnungsbilanz. Von der Rechnungsprüfung wurde das im alten Vertrag bemängelt.

 

Frau von Cysewski, was passiert mit dem was die Gemeinde finanziert hat?

 

Frau Spann, das wird als Zuwendungen verbuch und als Sonderposten ausgewiesen.

 

Von den Gemeindevertretern wurde gefragt, was mit den vorhandenen Möbeln ist, diese wurden privat gestellt.

 

Frau Spann erklärte dazu, dass es ausschließlich um das Gebäude und den damit verbundenen baulichen Anlagen geht.

 

Frau Teichert stellte die Frage, ob dann in der Feuerwehr noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführte werden dürfen?

 

Frau Spann antwortete darauf, derzeit ohne eine lt. Dienstanweisung untersagt. Mit einer Dienstanweisung könnte das geregelt werden, dass eine Nutzung durch Dritte erlaubt werden kann, wenn der Bereich der Feuerwehrtechnik, Einsatztechnik mit sämtlichen Zubehör durch Verschließen der Räumlichkeit gesichert werden kann, das ist Voraussetzung. Es ist beabsichtigt, die Dienstanweisung den ohnehin gängigen Verfahrensweisen anzupassen

 

Frau von Cysewski gibt zu bedenken, da im Vertrag verankert ist, ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet des Bandschutzes …, sieht §1 Abs1 des Vertrages ist hier kein Spielraum. Frau Spann unterbreitet daraufhin der Vorschlag, das Wort „ausschließlich“ zu streichen.

 

Frau von Cysewski unterbreitet der Gemeindevertretung den Vorschlag, die Beschlussvorlage vorerst zurück zu stellen und möchte mit den Feuerwehrkammerden diesbezüglich ein Gespräch führen.

 

Die Gemeindevertretung ist sich einig die Beschlussvorlage-Nr. LS-005/2014 wird zurück gestellt.