Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 02.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40

Herr Marschner teilt mit, dass am 10.02.2016 eine Beratung der KAG „Finowkanal“ zum Thema „Übernahme der Wasserstraße in kommunale Trägerschaft“ stattfindet.

 

Frau Krenz informiert zum Stand der Anfragen und Hinweise aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.12.2015:

-          Ortsdurchfahrt L 29 – Bereich Einmündung Karl-Liebknecht-Straße zum Sportplatz: Der Hinweis wurde am 22.12.2015 zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb für Straßenwesen weitergeleitet mit der Aufforderung, die Gefahrenstelle wegen nicht abfließender Straßenwässer zu beseitigen. Noch keine Rückantwort.

Anmerkung von Herrn Marschner und Herrn Dr. Haase: Querrisse auf der L 29 und den kommunalen Straßen nehmen stark zu.

-          Beginn der Bauarbeiten in Oderberg, Eberswalder Chaussee: Lt. Information des Landesbetriebes Straßenwesen vom 28.01.2016 ist der voraussichtliche Baubeginn im September 2016 geplant. Bauzeit ca. ½ bis ¾ Jahr unter Vollsperrung, da schwieriger Baugrund.

-          Ersatzneubau Wegebrücke in Liepe: Es liegt noch keine Rückmeldung des Zuwendungsträgers zur Finanzierung der Ausführung bzw. vorgezogenen Baumaßnahmen (Baufeldfreimachung und Baumfällungen) vor. Zurzeit laufen Vorbereitungen der Bauerlaubnisverträge für den erforderlichen Grunderwerb mit den betroffenen Eigentümern durch den FD Liegenschaften.

-          Baustraße zum Brückenbau: Es sind erhebliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Auf der Grundlage der vorliegenden Eingriffsregelung ist eine Flächenverfügbarkeit zu prüfen, um den Kompensationsumfang im Gemeinde- oder Amtsgebiet abzugelten. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen dabei in der gleichen naturräumlichen Region wie der Eingriff stattfinden.

Die Gemeinde wird gebeten zu prüfen, ob die entsprechenden Flächen zur Verfügung gestellt werden können.

-          Umverlegung 20 kV-Leitung: Die Umverlegung der am alten Brückenkörper vorhandenen 20 kV-Leitung ist in Planung.

-          Brodowiner Straße, 2. Bauabschnitt: Kein Rücklauf vom Ministerium.

Anmerkung von Frau Behling: Vorschlag von Frau Meike Koch vom 09.12.2015 – Vermessung und Beantragung der Zuordnung einer Teilfläche aus Flurstück 214 (Eigentümer Landesbetrieb Forst Brandenburg) für die Ausführung eines Regenwasserrückhaltebeckens. Umsetzbarkeit des Vorschlages grundsätzlich möglich, wird aber zurzeit geprüft bezüglich Verfahrensdauer, Kosten etc.. Eine Voraussetzung für die Umsetzbarkeit ist u. a. die Zustimmung des Zuwendungsträgers für die Verwendung von Mitteln bei gemarkungsübergreifenden Maßnahmen.

 

Frau Behling dankt Frau Gietz für die kurzfristige Absprache zwischen ihr und Herrn Lorenz bezüglich eventueller Montage einer Straßenlampe in der Brodowiner Straße.

 

Herr Marschner bemerkt zur beschädigten Straßenlampe in der Ernst-Thälmann-Straße im Bereich der Buswendeschleife, dass es hier keine Zeugen gibt. Der Verursacher ist nicht bekannt.

 

Frau Gietz hat der Protokollantin, Frau Hampel, eine Fotodokumentation überreicht. Reparatur eines Hausanschlusskastens in der Brodowiner Straße ist erfolgt und wurde am 27.01.2016 augenscheinlich geprüft.