Auszug - Information zur Zuwendung nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
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Herr Marschner verweist darauf, dass in der Sitzung am 01.12.2015 Frau Gohlke darüber informiert hat, dass bei der ILB ein Antrag auf Zuwendung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)gestellt wurde. Für weitere Ausführungen übergibt er das Wort an Frau Krenz.
Frau Krenz teilt mit, dass mit Schreiben vom 21.12.2015 die ILB einen Zuwendungsbescheid nach dem KInvFG übergeben hat. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 78,7 T€ bewilligt. Die Förderung erfolgt zu 90 % v. H., somit entstehen förderfähige Gesamtausgabekosten von 87.444,45 €. Hierbei handelt es sich um eine Pauschalförderung. Zum 30.04.2016 (spätestens) ist mit Hilfe des Datenblattes zum Zuwendungsbescheid eine Aufgliederung der Einzelmaßnahme vorzunehmen und der ILB zur weiteren Bearbeitung zu übergeben. Um den Termin der Antragstellung (30.04.2016) zu gewährleisten, wurden bereits durch die Verwaltung mehrere Planungsbüros aufgefordert, ein entsprechendes Honorarangebot für die Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik abzugeben. Von 5 angeschriebenen Planungsbüros hat nur ein Planungsbüro ein Angebot abgegeben. Alle anderen haben aus Kapazitätsgründen schriftlich abgesagt.
Nach kurzer Diskussion zum Thema spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, umgehend von der Bauverwaltung (Frau Krenz) eine entsprechende Beschlussvorlage (evtl. auch Eilentscheidung) vorbereiten zu lassen, um den o. g. Termin zu halten.
Frau Krenz verlässt die Sitzung (19:45 Uhr). |
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