Auszug - Entwurf der Kita-Satzung der Gemeinde Britz für Kita und Hort

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 15.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Marten schlägt für die Beratung und Diskussion des TOP 7.1 vor, den anwesenden  Kita-Leiterinnen Frau Marten und Frau Kurz ein aktives Rederecht einzuräumen.

Dem wird einstimmig die Zustimmung erteilt.

 

Herr Wrana erläutert zur grundsätzlichen Überarbeitung der alten Satzung, dass Passagen, die keine rechtliche Bedeutung haben und wo Begriffsbestimmungen nicht erforderlich sind, weggelassen wurden.

Die Hausordnung wird rechtlicher Bestandteil der Nutzungssatzung.

 

Herr Marten stellt fest, dass die Dinge aus der SAS vom 21.09.2015 nicht in den Entwurf eingeflossen sind.

 

Zum Entwurf der Hausordnung:

Frau Marten: die Öffnungszeit des Hortes beginnt um 11:30 Uhr (Pkt. 2.)

 

Frau Kurz schlägt vor, die Schließzeiten zu konkretisieren: maximal 8 Tage, davon 2 Tage für die Fort- und Weiterbildung des Erzieherpersonals (Pkt. 2.)

Herr Marten: die Formulierung sollte so bleiben, um flexibel bleiben zu können.

 

Frau Marten macht bezüglich der Sicherheitsempfehlungen (Pkt. 10.) auf die Unterschiede des Hortes zur Kita aufmerksam – das Tragen von Ohrringen ist bei Schulkindern schwer zu verbieten.

Frau Kießling erläutert, dass es dabei um eine Empfehlung an die Eltern geht und die Verletzungs- bzw. Unfallgefahr beim Spielen z.B. auf dem Klettergerüst für die Kinder beider Einrichtungengleich hoch ist, während dies beim Schulbesuch anders ist.

Die Regelung soll so bleiben.

 

Frau Kurz zu Pkt. 5.: es fehlt in der Aufzählung der Mahlzeiten die Vesper. Die Zeitangaben lauten: Frühstück: 07:30 – 08:00 Uhr, Mittagessen: 11:00 – 11:30 Uhr und Vesper: 14:00 – 14:30 Uhr.

 

Frau Kurz: im Pkt. 8., Satz 2 ist die Jahreszeitbeschränkung rauszunehmen, die Regelung gilt immer.

 

Herr Marten empfiehlt folgende Festlegung:

Der Satzungsentwurf wird mit den Hinweisen bestätigt, die vorstehenden Änderungen und Hinweise sind einzuarbeiten. Bis zum 31.03.16 ist dem Sozialausschuss der überarbeitete Entwurf vorzulegen (verantwortlich: Fachdienst 10 und SA-Vorsitzender).

Dem wird einstimmig die Zustimmung erteilt.