Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle
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Herr Matthes stellt sich als neuer Amtsdirektor vor und macht sich mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung bekannt.
Frau Falke teilt mit, dass ein Schreiben des Landkreises Barnim vorliegt, nach dem das auf der vergangenen Sitzung besprochene Grundstück nicht im Altlastenkataster geführt wird. Der Landkreis weist jedoch darauf hin, dass ein zukünftiger Altlastenverdacht nicht generell ausgeschlossen werden kann.
Zum Thema der Satelliten sind zwei große Aufstelltafeln mit einer Karte der Region und einer Karte des Dorfes geplant. Diese Daten sind vom LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) zu erhalten, dazu müsste jedoch vom Amt geprüft werden, ob man diese Daten mit einer Vollmacht selbst beantragen kann.
Herr Matthes weist auf eine Sitzung der KAG Finowkanal hin, die am 25. April 2016 stattfindet. Er schlägt eine mögliche Teilnahme der Gemeinde Hohenfinow vor um den Interessenstand zu ermitteln. Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass die Gemeinde die Mitgliedschaft in der KAG aus guten Gründen beendet hat. Insbesondere will man vermeiden, das die Kosten aus der freiwilligen Aufgabe einen Kanal zu betreiben, auf die Bürger umgelegt. Die Gemeinde wird bei dieser Haltung bleiben. Herr Püschel ergänzt, dass er auf zwei, drei Sitzungen der KAG anwesend war und genau dies führte schließlich zum Ende der Mitgliedschaft.
Herr Matthes erläutert den Stand der Verwaltungsstrukturreform und kann mitteilen, dass der Bestand des Amtes Britz-Chorin-Oderberg momentan nicht gefährdet ist.
Frau Falke berichtet von einer Idee des Herrn Brüggenwirth, der noch Land erwerben und eine kleine Brauerei eröffnen möchte. Die Gemeindevertretung äußert sich dahingehend, dass sie dazu wohl ihr Einvernehmen erteilen würde.
Frau Falke thematisiert das Problem der älteren Jubilare in der Gemeinde und teilt mit, dass die ursprüngliche Idee nicht praktikabel ist, da sich dann viele Einwohner übergangen fühlen, wenn Ihnen nicht gratuliert wird. Eine Liste der Geburtstage und Hochzeitsjubiläen von Hand zu führen, funktioniert in der Praxis nicht. Herr Dr. Specht bringt seinen Unmut über die Regelung des Bundesmeldegesetzes zum Ausdruck. Die Amtsverwaltung soll noch mal im Anzeiger und in den Bekanntmachungskästen auf die neue Rechtslage hinweisen. Im Übrigen wird dann nur noch Jubilaren ab dem siebzigsten Lebensjahr nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes gratuliert. Die Gemeindevertreter sprechen sich einstimmig dafür aus (7/7). |
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