Auszug - Beratung zur Entgeltordnung Kita/Hort (alt Gebührensatzung)

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 8.1
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 18.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Wrana erhält das Wort und erläutert die gesetzliche Situation und das Zustandekommen des Zahlenwerkes. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte 2013 ein Urteil erlassen, aus dem hervorgeht, dass es sich nach der klaren Wertung des § 90 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII verbietet, Elternbeiträge materiell-rechtlich an § 6 BbgKAG (Benutzungsgebühren) zu messen. Das hat zur Folge, dass nunmehr keine Gebühren- bzw. Beitragssatzung erlassen werden könne, sondern über eine Entgeltordnung zu sprechen sei.

 

Der Hauptunterschied bestände darin, dass das Entgelt privat-rechtlicher Natur ist und somit eine andere Gerichtsbarkeit ab dem Mahnverfahren zuständig sein würde.

 

Der vorliegende Entwurf einer Entgeltordnung ist wie eine Gebührensatzung strukturiert. Herauszuheben ist die Änderung, dass vorgeschlagen wird, künftig das Nutzungsentgelt nach dem Bruttoentgelt der Personensorgeberechtigten zu erheben und nicht nach dem Nettoentgelt.

 

Frau Steinmann fragt, wieweit rückwirkend neue Beiträge erhoben werden (§ 3 (3) Entgeltordnung). Sie schlägt vor, einen Zeitraum festzulegen.

 

Frau Marten spricht die Betreuung in den Ferienzeiten an, wo Kinder über dem gesetzlichen Anspruch hinaus betreut werden. Ist das mit der Regelung des § 11 (1) Entgeltordnung abgedeckt und findet man dann in den Beitragsübersichten einen Betrag dazu?

 

Frau Stiegler gibt zur Antwort, dass der § 11 (1) Entgeltordnung die Grundlage bildet. Allerdings hat man noch keine Endlösung.

 

Herr Fürst stellt fest, dass die Paragraphen 6 bis 8 fehlen.

 

Herr Wrana bestätigt einen Fehler bei der Durchnummerierung. Es fehle aber kein Paragraph.

 

Frau Marten vermisst Sanktionen bei mehrmaligen Stundenüberschreitungen. Bei einmaligen findet sie den Betrag von 25 €/Stunde zu hoch.

 

Frau Kurz findet den Betrag gut und kann sich auch einen noch höheren vorstellen, da das erzieherisch wirken würde. Sie weist darauf hin, dass, wenn mehrmalig Stunden überschritten werden oder Gebühren nicht bezahlt werden, der Betreuungsvertrag gekündigt werden kann.

 

Frau Marten hat Probleme damit, ein Kind wegzuschicken, was aus den genannten Gründen nicht mehr im Hort betreut werden kann.

 

Herr Guse sieht keine Zuständigkeit der Einrichtung für Kinder, die vor die Tür gestellt werden. Sollte sich ein Kind unbeaufsichtigt auf dem Hortgelände aufhalten, ist die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen.

 

Frau Stiegler gibt die Auskunft, dass die Eltern für den Weg nach Hause die Aufsichtspflicht haben. Ist die Schule zu Ende, beginnt automatisch die Fürsorgepflicht des Personensorgeberechtigten.

 

Herr Marten spricht den Vertragsbeginn an. Soll der Eintrittsbeginn an den Anfang des Monats oder kann er auch in den Monat gelegt werden?

 

Frau Kurz berichtet, dass Eltern gern eine längere Eingewöhnungsphase hätten.

 

Frau Steinmann fragt zu § 4 (2) Entgeltordnung, in welcher Form das Einkommen nachgewiesen werden soll.

 

Herr Wrana antwortet, dass das in den Formularen geregelt werden kann und sollte, um die Entgeltordnung selbst übersichtlich zu halten.

 

Frau Kurz sieht in der Regelung des § 4 (2) Entgeltordnung die Möglichkeit, die Gemeinde zu betrügen. Sie vertritt die Meinung, dass das Einkommen auch der getrennt lebenden personensorgeberechtigten Person heranzuziehen ist.

 

Herr Marten betont, dass mit der Regelung des § 10 (6) Entgeltordnung das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet wird und findet, dass man das deutlicher betonen sollte, um den positiven Aspekt hervorzuheben.

 

Frau Henke-Schüler unterstützt diesen Vorschlag.

 

Frau Steinmann übergibt eine Tischvorlage (Anlage 1). Sie weist darauf hin, dass der Einkommensbegriff im § 10 Entgeltordnung nicht eindeutig gewählt wurde. Ihr Vorschlag ist, generell die Formulierung „Summe der positven Einkünfte“ zu verwenden.

 

Herr Wrana erklärt die Kalkulation der Platzkosten und die Tabellen zu den Elternbeiträgen die grundsätzlich als Diskussionsgrundlage dienen sollen.

 

Frau Steinmann möchte erklärt haben, warum teilweise erhebliche Preissteigerungen von 2015 auf 2016 zu verzeichnen sind.

 

Frau Stiegler erläutert, dass 2015 wie auch 2016 zunächst ein Haushaltsplan verabschiedet wurde, der nicht die Mittelanmeldungen der Einrichtungen enthielt. In 2015 kam es aber erst zum Ende des Jahres zu einer Nachtragssatzung, so dass die Mittel dann nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten. In 2016 wurde bereits ein Nachtrag beantragt, und bei der Kalkulation die Werte der Mittelanmeldung für den Nachtrag berücksichtigt.

 

Frau Steinmann hinterfragt den Betrag des nicht zahlungswirksamen Aufwands.

 

Frau Stiegler gibt ihr Recht, die Erstattungen an Gemeinden/GV/Amt BCO in Höhe von 26.833 € bei der Kita sind zahlungswirksamer Aufwand. Das ist zu korrigieren.

 

Frau Marten macht darauf aufmerksam, dass die Kinderzahlen zum Stichtag nicht stimmen. Frau Kurz bestätigt das. Man verständigt sich darauf, die Zahlen mit Herrn Wrana nochmal abzustimmen.

 

Herr Marten findet den Bruch der Einnahmen unter 4482000 „Erstattung von Kommunen und Ämtern (Fremdbetreuung)“ beim Hort fragwürdig und bittet um Überprüfung.

 

Frau Stiegler spricht den Mindestbeitrag an. Man müsste darüber sprechen und eventuell einen festlegen.

 

Frau Steinmann hätte dafür gern eine Übersicht über die Einkommensstaffelung. Wo liegen die Einkommen?

 

Herr Guse fragt, ob es unbedingt einen Höchstbetrag für die Elternbeiträge geben muss.

 

Frau Stiegler bestätigt, dass öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten nicht Gewinn erwirtschaften dürfen und als Höchstsatz die tatsächlichen Platzkosten fix sind.

 

Herr Marten schlägt vor, die nächste Sitzung auf den 23.05.2016 zu legen, um die Entgeltordnung weiter zu besprechen. Das geänderte Dokument sollte bis zum 13.05.2016 vorliegen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-04-16 EstR zu § 2 EStG (294 KB)    

  Beschluss: 18.04.2016 Sozialausschuss Britz  
Termingerecht am 13.05.2016 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: John Wrana  
Termin: 13.05.2016 Status: 13.05.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: