Auszug - Information Gehwegsanierung OT Parstein
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Durch die Verwaltung, Frau Krenz, wurde der aktuelle Stand zum Bauvorhaben Gehweg Parstein erläutert.
Bereits 2015 wurde der Projektaufnahmebogen zur Prüfung der Förderfähigkeit der Maßnahme „Gehwegausbau Parstein“ im OT Parstein fristgerecht bei der LAG eingereicht und auf Grund der nicht erreichten Mindestpunktzahl abgelehnt.
Die Unterlagen wurden überarbeitet und erneut 2016 eingereicht.
Das erneute Prüfergebnis (2016) der LAG wurde der Verwaltung mit Schreiben vom 31.03.2016 übergeben. Das Vorhaben konnte im Rahmen des vorhandenen Budgets von 7 Millionen € zum Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden. Somit hat eine Antragstellung auf Fördermittel im Rahmen einer integrierten und nachhaltigen Entwicklung in der LEADER- Region des Kreises Barnim für 2016 keine Aussicht.
Seitens der Verwaltung wurde bereits mit Schreiben vom 09.02.2016 ein weiterer Antrag auf Fördermittel für 2017 gestellt. Hierbei handelt es sich um einen „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verkehrsverbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ der beim Landesbetrieb Straßenwesen gestellt wurde. Die Zuwendung sieht hier ähnlich aus. Die baulichen Maßnahmen können mit 75% der förderfähigen Kosten gefördert werden. Für die Planungs- und Nebenkosten gilt folgende Regelung: maximal 15 % der Baukosten sind förderfähige Kosten der Planungs- und Nebenkosten. Diese werden dann ebenso mit 75% gefördert. Mit Schreiben vom 23.02.2016 erhielt die Verwaltung die Eingangsbestätigung des vorgenannten Antrages.
Nach Erhalt der Entscheidung durch den Landesbetrieb Straßenwesen wird die Gemeindevertretung umgehend über das Ergebnis informiert und der weitere Verfahrensweg in Abhängigkeit der Entscheidung besprochen. Die Planung ruht bis dahin.
Durch die Gemeindevertretung wurde angeregt, dass eine erneute Prüfung der gradlinigen Führung des Gehweges erfolgen sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch die Fällung einiger Bäume. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde dazu, ist im Zusammenhang mit der nächsten Baumschau zu klären. Die zuständige Sachbearbeiterin der Verwaltung ist Frau Sauer. Durch das vertraglich gebundene Planungsbüro wird dazu eine Arbeitsgrundlage (Zeichnung) bereitgestellt.
Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass für diese Maßnahme eine Umlage gemäß Satzung erfolgen muss. Die zu erwartende Umlage wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung jedem Einzelnen separat mitgeteilt. Es ist jedoch zu beachten, dass eine korrekte Benennung der Umlage erst nach erfolgter Maßnahmendurchführung und tatsächlich entstandener Kosten (Bau- und Planungskosten einschl. Nebenkosten) berechnet werden.
Durch Frau Marx (Planungsbüro) wurde in diesen Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bereits im November 2015 Unterlagen der Gemeinde übergeben wurden. Diese sollten Diskussionsgrundlage zur Abstimmung der Ausführung sein. Bis zum heutigen Tag ist jedoch darauf keine Reaktion erfolgt. Sie fordert die Gemeindevertreter nochmals auf, diese Unterlagen zu sichten, zu diskutieren und im Ergebnis gegebenenfalls Änderungen und Hinweise abzustimmen und zur Einarbeitung zu übergeben. |
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