Auszug - Neufassung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Parkplatzes am Kloster Chorin
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- Benutzungsordnung und Entgeltordnung - durch das Amt wurde die alte Entgeltordnung mitgeschickt - der Parkplatz läuft über den Haushalt des Eigenbetriebes Kloster Chorin - Haftung übernimmt das Amt B-C-O - für den Parkplatz ist keine Beschlussvorlage vorhanden - Bewirtschaftung des Parkplatzes vom 1.03. bis 31.10. - im Winter werden die Automaten abgebaut - da ganzjährige Nutzung besteht; Wie sieht es mit der ganzjährigen Zahlungspflicht aus? - wenn Automaten aufgestellt, besteht Entgeltpflicht - 3 h = 2,00 € PKW/ Wohnwagen; Tageskarte 3,00 € - Krafträder frei - Busse frei - bei Fertigstellung muss Satzungsordnung für den kleinen Parkplatz geändert werden
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