Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 13.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow

Frau Spann informiert darüber, dass ab sofort folgende Verfahrensweise bei der Kontrolle von Niederschriften unter den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Sitzungen der kommunalen Gremien in Kraft:

Abgesehen von allgemeinen Wortbeiträgen sind unter diesem Tagesordnungspunkt nur noch Einwendungen im Sinne des §42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg) zu protokollieren. Das Gremium muss dann darüber abstimmen, ob der getätigte Einwand relevant ist und die Niederschrift entsprechend geändert werden muss. Über diese Abstimmung ist im Protokoll ein Abstimmungsblock einzufügen und das entsprechende Abstimmungsverhalten einzutragen. Dabei ist über jeden Einwand separat abzustimmen und das Abstimmungsverhalten zu dokumentieren.

Hintergrund: Bisher wurden die Tagesordnungspunkte zur Kontrolle von Niederschriften mit der Formulierung »Beschlussfassung über…« tituliert und mal mehr, mal weniger mit Abstimmungsergebnissen versehen. Nach der vorgenannten Regelung der Kommunalverfassung ist die Kontrolle von Niederschriften jedoch kein beschlussrelevanter Vorgang, sondern es ist lediglich die Dokumentation von Einwendungen vorgeschrieben. Diese Einwendungen einzelner Mandatsträger sind weiterhin nur dann für die tatsächliche Korrektur von Niederschriften relevant, wenn das gesamte Gremium diese als wichtig erachtet und dies durch das entsprechende Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringt. Da durchaus mehrere Einwendungen gegen eine Niederschrift erhoben werden können, ist über jeden Einwand separat abzustimmen und das Ergebnis festzuhalten.

 

Der Amtsdirektor informiert , dass im März keine Sitzung des Amtsausschusses stattgefunden habe. Die Nächste Sitzung wird voraussichtlich am 03. April 2014 sein.

 

Der Amtsdirektor informiert über das Erörterungsgespräch mit der Kommunalaufsicht zur Thematik Krafthaus:

Der Besitzüberlassungsvertrag war Gegenstand eines Erörterungsgespräches am 27.02.2014. Daran haben Vertreter der Amtsverwaltung und der unteren Kommunalaufsichtsbehörde teilgenommen. Grundsätzlich bestehen gegen die inhaltlichen Regelungen des Besitzüberlassungsvertrages keine Bedenken. Die aufgeworfene Problematik der Aufgabenübertragung bedarf aber noch einer Prüfung, inwieweit die Bestimmungen der Gemeinde- und Amtsordnung bzw. der Kommunalverfassung dazu führen, dass eine Aufgabenrückübertragung i. S. d. § 135 BbgKVerf durchzuführen ist.

 

Die GV Niederfinow fasste in ihrer Sitzung am 19.09.2013 den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Trauerhalle. Folgende Maßnahmen sollen gemäß Grundsatzbeschluss durchgeführt werden:

  1. Neueindeckung des Trauerhallendaches einschl. der beidseitigen Anbauten
  2. Einbau neuer Fenster
  3. Verputzen der Außenwandflächen der Anbauten
  4. Erneuerung des Vordaches
  5. Sanierung der Innenwände
  6. Instandsetzung der Innendecke
  7. Fliesen des Fußbodens

In 2013 wurde bereits die Neueindeckung der Haupthalle sowie der beiden Anbauten realisiert.

Folgende, jetzt aber gewünschte Maßnahmen waren nicht Bestandteil des Grundsatzbeschlusses:

- Einbau von 2 Elektroheizkörpern incl. Schaffung der Zuleitungen

- Einbau von Debolon-Belag anstelle der im Grundsatzbeschluss festgelegten Fliesen

Unter Punkt 2 wurde der Einbau neuer Fenster festgelegt. Aus Sicht der Bauverwaltung sollte jedoch auch in Übereinstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde alternativ die Aufarbeitung der vorhandenen, historischen Holzfenster geprüft bzw. ein diesbezügliches Kostenangebot abgefragt werden. Nach mehreren Besichtigungen von Trauerhallen durch Gemeindevertreter ist derzeit der Einbau von einflügligen Kunststofffenstern angedacht.

Hinsichtlich des Einbaus von Kunststofffenstern gibt die Bauverwaltung jedoch, wie bereits schon zum Zeitpunkt der Dachsanierung vor Ort geäußert, folgendes zu bedenken:

Die Trauerhalle ist als unbeheizter Raum einzustufen. Mit Einbau von „dichten“ Fenstern, wie die geplanten Kunststofffenster, verlagert sich der Taupunkt in den Anschlussbereichen der Fenster nach innen. Dadurch kann es zu Stock- und Schimmelbildung führen. Es sind aufgrund der Größe der Öffnungen keine Standartfenster einbaubar, sodass der hier veranschlagte Kostenansatz in Höhe von 1.800 € für alle vier Fenster fraglich erscheint. Der Fenstereinbau würde in einer Öffnung mit beidseitigem Anschlag erfolgen, so dass unter Umständen eine Rahmenverbreiterung erforderlich ist. Die hinteren, seitlichen Fenster sind Segmentbogenfenster und sollen im Sturzbereich mit einem Füllelement angepasst werden, was kostenmäßig zu bedenken ist.

Durch die geplanten Kleinmaßnahmen (Einbau „dichter“ Kunststofffenster, Einbau elektrischer Wandheizkörper, Einbau einer gedämmten Unterdecke, keine zusätzlichen Dämmmaßnahmen an der Außenwand und am Fußboden) verändert sich das Raumklima, so dass aufgrund der Verschiebung der bauphysikalischen Verhältnisse nicht ausgeschlossen werden kann, dass Schwitzwasser entsteht und somit Schimmel- und Stockflecken begünstigt werden. Die Verwaltung kann nicht gewährleisten, dass aufgrund der durch die Maßnahmen bedingten bauphysikalischen Veränderungen keine späteren Folgeschäden auftreten können. Dies kann nur mit Hilfe eines entsprechenden Fachplaners beurteilt und berechnet werden.

Für die Art der Ausführung der oben beschriebenen Maßnahmen kann aus Sicht der Bauverwaltung keine Planungssicherheit gegeben werden, weil in die Gesamtheit des Gebäudes eingegriffen wird. Da die Auswirkungen durch den FD Bauverwaltung nicht in Gänze beurteilt bzw. nachgewiesen werden können, empfehlen wir dringend die Beauftragung eines Fachplaners, der dann für die durchzuführenden Maßnahmen die Gewährleistung zu übernehmen hat.

Für die Kostensicherheit sollte ein Fachplaner bis zur LP 3 vertraglich gebunden werden.

Da zur geplanten Erneuerung des Vordaches ein Bauantrag erforderlich ist, müsste hierzu sowieso ein vorlageberechtigter Fachplaner gebunden werden.

Sollte zu dieser Verfahrensweise die Zustimmung der Gemeindevertretung erfolgen, würde ein entsprechendes Angebot abgefragt werden und durch die Verwaltung zur nächsten GVS ein entsprechender Beschlussvorschlag erarbeitet werden.

Nach Mitteilung der Unteren Denkmalsschutzbehörde ist die Trauerhallt zwar bisher kein Einzeldenkmal, jedoch unterliegt auch die nähere Umgebung eines Denkmals, soweit es z. B. für dessen Erscheinungsbild erheblich ist, den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (Umgebungsschutz). Die Trauerhalle befindet sich nach Aussage der Behörde in direkter Umgebung der Kirche, welche wiederum ein eingetragenes Denkmal ist. Zusammen mit dem Friedhof bilden beide Gebäude ein Ensemble, welches es unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Sollten Maßnahmen an der Trauerhalle geplant sein, so ist dafür ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zu stellen. Im Erlaubnisverfahren wird dann durch die Untere Denkmalschutzbehörde geprüft, ob die Maßnahmen denkmalverträglich sind und die entsprechende Genehmigung erteilt. 

Nach eingehender Diskussion legen die Gemeindevertreter fest, zunächst die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. So diese vorliegt ist ein entsprechender Beschlussvorschlag für die Einbeziehung eines Planungsbüros und unter Darstellung der finanziellen Auswirkungen durch die Bauverwaltung zu erarbeiten und den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorzulegen.

Instandsetzung der Abgrenzung zwischen Radweg und Fahrbahn in der Waldstraße:

In ihrer Sitzung am 20.02.2014 hat die Gemeindevertretung die Beschränkte Ausschreibung für die Instandsetzung der Abgrenzung zwischen Radweg und Fahrbahn in der Waldstraße beschlossen.

 

Der im Rahmen des Förderprogramms „Tor Brandenburg“ realisierte Radweg befindet sich parallel verlaufend zur „verlängerten Waldstraße“. Die verlängerte Waldstraße ist als „sonstige öffentliche Straße“ klassifiziert, da für diese Straße keine allgemeine Verkehrsbedeutung vorliegt. Die „verlängerte Waldstraße“ ist nicht gewidmet (auf Länge von 924 m). Die nicht deckenbefestigte Fahrbahn der „verlängerten Waldstraße“ ist ca. 4,00 m breit, in beiden Fahrtrichtungen bis auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h uneingeschränkt befahrbar und für einen Begegnungsverkehr PKW/ PKW nicht ausgelegt. Ausweichstellen sind grundsätzlich nicht vorhanden. Das erklärt, dass ständig auf den nicht abgepollerten Bankettbereich ausgewichen und der teilweise asphaltierte Radweg überfahren wird.

 

Eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Ausführung von Pollern gab es mit Fertigstellung des Radweges nicht.

Der Bankettbereich zwischen Radweg und Fahrbahn ist auf einer Gesamtlänge von ca. 800 m unregelmäßig in einem Abstand von ca. 1,50 m mit Robinienstämmen abgepollert. Die Poller sind größtenteils in einem guten und nicht erkennbar schlechten Zustand. Seitens der Verwaltung wird eingeschätzt, dass nur ein Austausch oder eine Ergänzung einzelner Poller erforderlich ist.

 

Auf Grund der zuvor geschilderten Sachverhalte wird von der Bauverwaltung empfohlen, den Umfang der auszuschreibenden Leistung in einer gemeinsamen Begehung zu besprechen und dann konkret festzulegen. Dementsprechend wird gebeten, einen Ansprechpartner aus der Gemeindevertretung zu benennen.

Im Anschluss sollte nochmals darüber diskutiert werden, ob diese Leistung (Leistungsumfang) über den Baubetriebshof realisiert werden kann oder wie im Beschluss gefasst, für die Vergabe an eine Fremdfirma ausgeschrieben werden muss.

 

Für die Vorbereitung der Vergabe an eine Fremdfirma sind notwendig:

-          Festlegung der Poller-Abschnitte (Länger), Anzahl

-          Festlegung des zu verwendenden Materials.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vergabe für die Erneuerung der Poller-Abgrenzung erst nach Vorliegen des Haushaltes 2014 erfolgen kann.

 

 

Dem Amt Britz-Chorin Oderberg liegt ein Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen vor. Hier möchte der Antragsteller auf dem Parkplatz des Schiffshebewerkes in der Zeit vom 07.04.2014 bis 16.04.2014 und vom 22.04.2014 bis 25.04.2014 Spielzeugpferde aufstellen. Frau Spann teilt mit, dass nach der geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Niederfinow für den Parkplatz am Schiffshebewerk Niederfinow geregelt ist, dass Werbemaßnahmen ausschließlich als Bandenwerbung auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet ist. Weitere Werbung auf dem Parkplatz ist untersagt. Dem folglich ist der Antrag zurück zu weisen. Die Gemeindevertreter nehmen das zur Kenntnis und verweisen auf die Möglichkeit der Nutzung des oberen Parkplatzes, da hier noch keine  Benutzungs- und Entgeltordnung existent ist.

 

Frau Spann teilt weiterhin mit, dass der vermeintliche Verursacher des Verkehrsunfalles in der Hebewerkstraße nunmehr bekannt ist und es sich somit um einen Versicherungsschadensfall handelt.

 

Zu dem Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung für das Aufstellen des Verkehrszeichens 274-53 (30 km/h) in der Dorfstraße liegt dem Amt die 1. Anhörung vom 13.02.2014 vor.

 

Das Bauverwaltungsamt teilt mit, dass laut Schreiben der Barnimer Busgesellschaft mbH vom 26.02.2014 beim Ausbau von Haltestellen Kasseler Borde durch die Gesellschaft empfohlen werden, welche bauartbedingt eine Höhe von 16/ 18/21/ 24 cm aufweisen. Da Kasseler Borde in der einschlägigen Literatur zum Ausbau von Bushaltestellen empfohlen werden, ist die Gesellschaft der Meinung, dass eine Bordhöhe von 16 cm auch für einen Rollstuhlfahrer ausreichend ist. Weiterhin verfügen viele Niederflurfahrzeuge über eine Einstiegshilfe (Rampe), die bei Bedarf ausgeklappt werden kann. Jedoch kann die Gesellschaft nicht garantieren, dass jede Fahrt der Linie 916 durch ein derartiges Fahrzeug bedient wird. Daher ist es ratsam, sich möglichst am Vortag mit dem Fahrtenwunsch bei der BBG zu melden. 

 

Vor ca. 2 Jahren  stand das Thema „Wochenendhäuser am Kanteberg“ zur Debatte. Die Gemeindevertreter bitten die Bauverwaltung um Sachstandsinformation.

 

Es wird mitgeteilt, dass die Waldstraße gesperrt sei. Die Gemeindevertreter fragen an, ob die Anbindung an die Landesstraße auch künftig gewährleistet sein wird.

 

Frau Peters-Pasztor hat bei der LAG um Fristverlängerung für die Darstellung der möglichen zu fördernden Vorhaben gebeten. Sie weist nochmals darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem „Tag der offenen Tür“ des WSA. Durch die Gemeindevertretung Ideen zur Mitgestaltung des Events gefragt sind. Dies ist in den nächsten Wochen anzugehen!