Auszug - Beratung zur Kostenbeitragssatzung Gemeinde Britz für Kita und Hort
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Herr Marten erklärt die Problematik. Frau Stiegler erläutert § 8 Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten (Verpflegungskosten). Eltern wurden in der Kita gefragt und 99% der Eltern waren für die Versorgung durch die Eltern mit Frühstück, Vesper und Zwischenmalzeit. Frau Stiegler möchte wissen, wie sich das gestaltet. Frau Kurz erklärt, dass es eine Obstpause und eine Kaffeepause gibt, wo die Eltern das Essen mitschicken. Frau Stiegler erklärt, dass laut Gesetz Vollverpflegung durch den Träger zu gewährleisten ist. Der Landkreis geht soweit mit, dass nach Elternabstimmung das Frühstück durch die Eltern zur Verfügung gestellt wird. Sie gibt zu bedenken, dass die gewünschte Regelung, Frühstück, Vesper und Zwischenmalzeit, von den Eltern zur Verfügung zu stellen, zu weit vom Gesetz abweicht. Herr Guse möchte es darauf ankommen lassen, diese Regelung durch den Landkreis prüfen zu lassen. Frau Stiegler informiert, dass im Amtsausschuss der Vorschlag gemacht wurde, die technischen Kräfte dem Baubetriebshof zu zuordnen. Sie sieht darin ein Problem, da techn. Kräfte nicht nur die Straße reinigen, sondern auch Beschaffungen machen. Es sollte nicht sein, dass die Erzieher die Beschaffungen für die Kitas in ihrer Freizeit verrichten. Um noch einmal zur Verpflegung der Kinder zurückzukommen, möchte Frau Kurz zu bedenken geben, dass es auch Kinder mit Allergien gibt und da müssten die Erzieher über fast 90 Kinder bescheid wissen und die Lebensmittel dokumentieren. Herr Marten macht den Vorschlag, dass die Formulierung so bleibt und man mache weiter, wie bisher.
Frau Steinmann möchte im § 8 Kostenbeitragssatzung den Absatz 3 weglassen.
Herr Marten geht über zu § 9 Kostenbeitragssatzung und spricht die Extraberechnung in den Ferien an.
Frau Marten hätte gern eine Extraberechnung, da es Kinder gäbe, die lange im Hort bleiben. Man müsse eine Liste führen, wann die Kinder kommen und wann sie gehen. Herr Guse macht den Vorschlag zu pauschalisieren. Frau Marten ist der Meinung, dass dies nicht umsetzbar sei, da es Eltern gäbe, die das ausnutzen würden und dafür auch das Personal fehle. Herr Guse möchte gern einen Zeitraum anbieten. Herr Matthes erklärt, dass es ein großer Aufwand in der Kitaverwaltung wäre, vor allem mit der Berechnung. Es wäre am einfachsten mit Schließzeiten. Frau Stiegler wäre für Staffelungen. Am besten wäre es, Vorschläge zu erarbeiten anhand eines Beispiels und dann entscheiden.
Herr Marten geht über zu § 9 Abs. 3 der Kostenbeitragssatzung und fragt, was ist bei überschreitung der Betreuungszeit. Sollte im § 5 Abs. 3 der Kostenbeitragssatzung eingefügt werden. Zusätzliche Betreuungszeit 25 €?
Frau Steinmann möchte von den fachlichen Ausdrücken weg, um es für die Eltern verständlicher zu machen.
Herr Marten möchte gern in einem kleinen Rahmen mit Herrn Marten, Herrn Guse, Frau Steinmann und Frau Stiegler noch einmal die Zahlen durchgehen. Termin dazu ist am 08.06.2016 um 17:00 Uhr.
Frau Stiegler ist dafür, dass die Berechnung für 11 anstatt für 12 Monate erfolgen sollte. Steht allerdings noch nicht in der Satzung. Herr Marten ist dafür. Es wird sich geeinigt.
Frau Stiegler würde gerne vor Vorlage bei der Gemeindevertretung eine Prüfung durch den Landkreis erfolgen lassen. Herr Marten erteilt mit Übereinstimmung mit dem Gremium sein ok.
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