Auszug - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED (Vorstellung des Planungsstandes)

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 14.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00

Frau Voigt verweist darauf, dass die Gemeindevertretung in der Aprilsitzung zur Maßnahme informiert und ein entsprechender Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenbeleuchtung gefasst wurde.

Das beauftragte Planungsbüro Ziesche wurde eingeladen, um das Förderprogramm zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vorzustellen und Informationen zum Planungsstand mitzuteilen.

 

Herr Ziesche übergibt den Gemeindevertretern eine Projektmappe mit Unterlagen zur Sanierung der Straßenbeleuchtung und stellt das Projekt vor.

 

Herr Ziesche weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Bestückung/Austausch der Leuchtmittel mit „Retrovit“ nicht förderfähig ist. Er verweist ebenfalls auf die im Vorfeld mit der Gemeinde abgestimmten Prioritäten der zu sanierenden Straßenzüge:

  1. Ortsdurchfahrt L 29
  2. Kirchstraße
  3. Brodowiner Straße

 

Frau Gohlke tritt hinzu (19:10 Uhr).

 

Herr Ziesche führt weiter aus, dass die Anzahl der zu sanierenden Lichtpunkte so angepasst werden kann, dass die Fördermittel ausgeschöpft werden.

 

Herr Ziesche stellt in seinen Ausführungen verschiedene Varianten für die auszutauschenden Leuchtenköpfe vor. Die Gemeinde spricht sich für die Ausführung der dargestellten Vorzugsvariante/Designleuchte (Seite 14 der Projektmappe, siehe Anlage (1)) aus. Zur Vereinheitlichung des Straßenbildes soll eine entsprechende Umsetzung für alle drei zuvor genannten Straßenzüge erfolgen. Eine Umrüstung der Leuchtenköpfe in der Brodowiner Straße von einer „Hänge-/Bogenleuchte“ zur „Aufsatzleuchte“ entsprechend Anlage (1) ist unproblematisch.

 

Herr Ziesche empfiehlt, über die Elektrofirma, die die laufenden Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführt, zeitnah eine Musterleuchte entsprechend der vorgestellten Vorzugsvariante, Anlage (1) montieren zu lassen. Die Kosten für die Musterleuchte müssen aus der laufenden Unterhaltung der Straßenbeleuchtung finanziert werden.

 

Herr Marschner bedankt sich für die sehr umfangreichen Unterlagen und aussagekräftigen Ausführungen.

 

Herr Manzke erkundigt sich nach den Eigenleistungen der Gemeinde. Frau Gohlke beziffert diesen Anteil mit 8.744,45 €, der zu 100 % gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG aus dem Ausgleichsfonds mit Bedarfszuweisungen finanziert wird (Zuwendungsbescheid vom 06.06.2016).

 

Herr Herbst fragt nach, ob von Seiten der Gemeinde finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um mehr Lichtpunkte sanieren zu können? Herr Marschner antwortet, dass dies nicht vorgesehen ist.

 

Frau Behling bittet zu prüfen, ob die 4 Lichtpunkte der Freileitung in der Brodowiner Straße, die inkl. Kabel und Holzmasten entwendet/gestohlen wurden, wieder ersetzt werden können. Der Vorgang soll dem Amt bekannt sein.

Ob die Erneuerung bzw. der Ersatz der Lichtpunkte als Reparatur/Instandsetzung oder als Investitionsmaßnahme einzustufen ist, muss erst durch die Amtsverwaltung geprüft werden.

 

Herr Herbst bittet um Auskunft, ob es noch weitere Fördermöglichkeiten gibt. Frau Gohlke und Herr Matthes verweisen auf das Förderprogramm „Stadt-Umland-Wettbewerb“.

 

Herr Ziesche verlässt die Sitzung (19:35 Uhr).

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (1) zum TOP 5.1 (1094 KB)