Auszug - Diskussion zur Erarbeitung einer Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 20.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Marten erklärt, dass wir eine Förderrichtlinie für unsere Gemeinde für die Vereine brauchen. Man muss den Wildwuchs, was die Vereinsförderung angeht, in den Griff bekommen.

Frau Stiegler erläutert, dass festgelegt werden sollte, was gefördert werden soll und wie die Antragstellung aussehen soll. Welche Kriterin stehen im Vordergrund. 

 

Herr Fürst möchte, dass klar zu ersehen ist, wozu die Gelder genutzt wurden. Der Großteil sollte für die Kinder und Jugend genutzt werden.

 

Frau Stiegler erläutert, dass es ein zweckgebundener Zuschuss ist und dieser nachzuweisen ist.

Herr Marten möchte in die Förderrichtlinie aufnehmen, dass die Fördermittel nur für ortsansässige Vereine genutzt werden. Frau Stiegler stimmt Herrn Marten zu. Frau Stiegler fasst zusammen, die Förderung soll an Vereine gehen, die kulturell, sportlich und für die Gemeinde tätig sind.

 

Was ist mit der Förderung von Projekten? Sollten Projekte mit in die Förderrichtlinie, oder sollten sie einzeln bearbeitet werden?

 

Herr Lange ist für Einzelbearbeitung.

 

Herr Marten möchte Vereine mit Kindern und Jugendlichen besonders fördern. Anträge für Projekte mit Kindern und Jugendlichen werden bevorzugt.

Besprochen wurde bis jetzt was wir fördern, die Art der  vereinsübergreifende Entscheidung geben kann. Frau Stiegler erhofft sich mit der Förderrichtlinie Ordnung und ein Gleichgewicht unter den Vereinen. Herr Marten möchte in die Förderrichtlinie die Formulierung „nur nach Haushaltslage“.

Frau Stiegler erklärt zusammenfassend, dass nach Antragslage entschieden wird. Der Antragsstichtag ist der 30.09. des Vorjahres. Die Abrechnung erfolgt unter Vorlage von Rechnungen, dem letzten Kassenbericht sowie der Satzung evtl. wird der Jahresabschluss Vorjahres benötigt.

Herr Marten ergreift das Wort, Originalrechnungen sollen eingereicht werden. In die Satzung soll mit aufgenommen werden, dass die Rechnungen nach Einsicht zurückgegeben werden.

Frau Stiegler möchte auch den Zeitraum festlegen, wo die Zuschüsse zur Verfügung stehen und die Nachweise erbracht werden müssen. Wird der Nachweis bis zu einen bestimmten Zeitraum nicht erbracht, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Ein Antragsformular und ein Verwendungsnachweis müssen vorliegen, also eine Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben.

Herr Fürst erinnert an den Verwendungszweck.

 

Herr Marten möchte einen Entwurf bis zum 02.09.2016. Falls der Entwurf noch nicht stimmig ist, sollte man sich noch einmal zusammensetzten.