Auszug - Beratung zur eventuellen Änderung der Satzung über die Nutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin

 
 
Haupt- und Finanzausschusses, Entwicklungsausschusses Chorin
TOP: Ö 5.3
Gremien: Haupt- und Finanzausschuss Chorin, Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mo, 17.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

Im Zuge der Diskussion zur weiteren Verfahrensweise bezüglich der Dorfgemeinschaftshäuser in den Choriner Ortsteilen stellt sich für die Gemeinde nunmehr die Frage der Überarbeitung der Nutzungssatzung für die gemeindlichen Räume der Gemeinde Chorin. Es wird darüber diskutiert, ob es sinnvoll wäre, die Nutzung für private Anlässe weiter zu öffnen, also z.B. schon für runde Geburtstage ab 30 bzw. 40 Jahren zuzulassen. Herr Branding gibt zu bedenken, dass solche „Jugendfeiern“ zu „Ansprüchen“ anderer Mieter führen könnten. Herr Gesse und Herr Krüger stimmen dem nicht zu, da die DGH in den OT Senftenhütte und Serwest nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie sprechen sich dafür aus, für jedes DGH eine eigenständige Satzung zu erlassen.

Herr Polster und Herr Engel geben aber zu bedenken, dass auch diese Häuser auf längere Sicht wirtschaftlich betrieben werden müssen und daher auch hier zukünftig eine Vermietung zu Wohnzwecken erreicht werden sollte.

Herr Engel spricht sich dafür aus, unter § 4 Nr. 2a auch die Jagdgenossenschaften aufzunehmen.

 

(Herr Horst nimmt ab diesem Zeitpunkt an der Sitzung teil.)

 

Herr Dr. Marx bemängelt, dass hinter der Nutzung der DGH keine Konzepte stehen. Die geforderten Gebühren decken nicht die auflaufenden Kosten. Herr Branding und Herr Horst stimmen dem zu und fordern, dass die Satzung den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden muss. Dabei muss aber das Preis-Leistungs-Verhältnis der unterschiedlichen Gebäude Beachtung finden.

 

Zu Abschluss der Diskussion einigt sich der HFA / EA auf den Vorschlag von Herr Polster, die Überarbeitung der Satzung zurückzustellen. Herr Polster wird die Gemeindevertretung dahingehend informieren. Langfristig wird jedoch eine Gebührenerhöhung für die Nutzung der gemeindlichen Räume unumgänglich sein.