Auszug - Sachstandsbericht zu Anfragen des Ausschussvorsitzenden

 
 
Entwicklungsausschuss
TOP: Ö 4.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Oderberg
Datum: Mi, 06.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Rathaus Oderberg
Ort: Rathaus Oderberg, Berliner Straße 89, 16248 Oderberg

Sanierung L 29

 

Folgende Information wurde der Verwaltung auf Nachfrage per Mail vom Straßenbaulastträger dem Landesbetrieb Straßenwesen übermittelt:

 

Im Zuge der Planung hat sich herausgestellt, dass wir für einen Teil der geplanten Ausbaustrecke eine Bohrpfahlwand planen müssen.

Da diese Bohrpfahlwand als Ingenieurbauwerk geplant und bestätigt werden muss, wird sich die Ausführung wahrscheinlich auf Herbst 2017 verschieben.

Die Maßnahme selbst wird insgesamt in 2 Abschnitten jeweils unter Vollsperrung ausgeführt werden, so dass die Pension (Seeblick in der mittigen Lage) stets von einer Seite erreichbar ist.

Die Bauzeit wird durch den größeren Aufwand ca. 1 Jahr betragen.

 

Sanierung Brücke über HOW

 

Der Planfeststellungsbeschluss wurde noch nicht gefasst. Im Rahmen der Prüfung müssen zusätzlich Nachforderungen der Wasserbehörde erarbeitet werden. Dazu ist eine zusätzliche Beauftragung eines Planers erforderlich.

Gemäß Aussage des Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb für Straßenwesen, ist mit dem Planfesstellungsbeschluss erst 2018 zu rechnen.

 

Lampen/ Straßenbeleuchtung Schwedter Straße

 

Die Leuchten der Straßenbeleuchtung (neu) des Gehweges Schwedter Straße sind eingewachsen. Ein Freischnitt ist erforderlich.

 

Puschkin Ufer Gullys lose

 

Die Fa. VST wurde Seitens der Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der Gewährleistung, alle Gullys im neu hergestellten Straßenbereich zu überprüfen und eine entsprechende Reparatur vorzunehmen.

Diese Arbeiten wurden am 02.07.2016 ausgeführt.

 

Möglichkeit der Einflussnahme bei verwahrlosten Liegenschaften

 

Bei privaten Liegenschaften besteht generell keine Einflussnahme bei der Beseitigung von Missständen. Wenn Gefahr für den öffentlichen Raum besteht, wird Seitens der Verwaltung eine notwendige Absperrung vorgenommen.

Der Landkreis Barnim, Bauaufsichtsbehörde, wird dann über diesen Zustand in Kenntnis gesetzt. Alle weiteren Schritte werden dann durch den Landkreis Barnim veranlasst.

  • Ehemaliges Rathaus: Die defekten Schornsteinköpfe werden durch eine Fachfirma abgetragen. Der Auftrag wurde bereits erteilt.
  • Berliner Straße 83: Diese Liegenschaft liegt bereits beim Landkreis Barnim, Bauaufsicht. Der Eigentümer wurde bereits mehrfach um einen Vor-Ort-Termin gebeten. Der Eigentümer hat sich noch nicht gemeldet.
  • Bäckerei Lehmann: Der Gehweg ist weiterhin gesperrt. Wie ist der aktuelle Stand allgemein?                                         
  • Angermünder Straße 37: Von der Fassade ist ein großes Stück vom Putz abgefallen.
  • Berliner Straße 9:  Seit der Sicherung nach dem Brand, durch den Eigentümer, sind keine Sanierungsarbeiten erkennbar.

 

Sachstand Schule/ WC- Einbau

 

Es ist vorgesehen, die Toiletten im Kellerbereich des Gebäudes einzubauen. Dazu ist eine Planung erforderlich.

 

 

Sachstand Verkehrsberuhigung, Fußgängerübergang Schwedter Straße, Tempo 30 in der Berliner Straße

 

nachfolgend die Stellungnahme der Leiterin des Ordnungsamtes (wurde verlesen)

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts

Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts kann die Gemeindeverwaltung eigenständig festlegen und ausschildern. (Telefonauskunft  Fr. Wölfer, Planungs- und Bauabteilung des Landesbetriebes Straßenwesen, 01.07.2016, 8.:15 Uhr)

Das ist fachlich nicht korrekt. Hierzu bedarf es eines Antrages an die Untere Straßenverkehrsbehörde, da die Geschwindigkeitsreduzierung die Ausnahme von lex-speziales (hier der StVO) darstellt.

 

30 km/h in der Berliner Straße in Oderberg

-Bauausschuss Oderberg am 30.10.2013: „Die Mitglieder des Bauausschusses weisen darauf hin, dass in der Berliner Straße ein Verkehrsschild Temp-30-Zone aufgestellte werden sollte. Ein Beschluss wurde gefasst.“

Ein solcher Beschluss wurde nicht gefasst. Somit wurde auch kein Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde gestellt.

Verkehrsberuhigung

Diese Thematik wird stets in den zweimal jährlich stattfindenden Beratungen der Ordnungsämter mit der Polizei aufgegriffen. Auch wurde im Amtsausschuss am 16.04.2015 ausführlich durch die Polizeiinspektion die Problematik dargestellt.  Fazit der Veranstaltung war, dass „durch das Gelten von Europäischem Recht die Polizei noch weniger handlungsfähig gegenüber Motorradlärm ist. Aber auch, weil die Betriebserlaubnis  getrennt von der Zulassung eines Fahrzeuges ist, kann ein Fahrzeug nicht mehr ohne weiteres eingezogen werden. Denn selbst wenn eine Betriebserlaubnis eingezogen wird, ist das Fahrzeug immer noch zugelassen.“ Auch kann aus finanziellen Gründen   kein Lautstärkegutachten oder nur sehr selten durch die Polizei für Auspuffanlagen an Motorrädern in Auftrag gegeben werden. Ein solches Gutachten kostet zwischen 1.400 und 1.900 €, die zu erwartende Strafe beträgt nur 55 €. Auch die Überprüfung von Geschwindigkeitsüberschreitungen von Motorrädern ist problematisch durch das Tragen der Helme, das Erkennen der Nummernschilder nur von hinten oder das punktgenaue Blitzen an sich. Um den Rasern und Lärmenden Einhalt zu bieten, führt die Polizei regelmäßig Verkehrskontrollen durch. Die Polizei weist klar darauf hin, dass dort mehr Verkehrskontrollen stattfinden und häufiger Blitzer aufgebaut werden, wo es sich um Unfallschwerpunkte handelt.

                                                                                                                                                                                     Schwedter Straße Fußgängerüberweg Schulkinder

-vgl. anliegendes Protokoll zur Thematik Fußgängerbedarfsampel vom 11.04.2016

Gegenwärtiger Sachstand:

-keine Fußgängerbedarfsampel, keine sichere Querung möglich

-Einsatz von Schülerlotsen durch die Schulkonferenz abgelehnt

-Mittel für die Beschaffung eines Dialogdisplays in den Haushalt des Amtes 2016 eingestellt; in den Haushalt 2017 ist die Beschaffung eines Seitenradars geplant – derzeit befinden wir uns in der Haushaltsdurchführung (Gespräche mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde fanden statt – es wird voraussichtlich im Herbst 2016 mit der Aufstellung des mobilen Dialogdisplas gerechnet)

 

Britz, den 05.07.2016

 

Spann

Leiterin Ordnungsamt