Auszug - Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
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Herr Mittag erkundigt sich bei Herrn Schellhase, ob eine Räumung der Pferdekoppel (OT Brodowin), wegen unbefugter Nutzung erfolgen wird. In Beantwortung dieser Frage wird mitgeteilt, dass ein Räumungstitel für 08/2016 erwirkt wird. Eine Räumung würde dann mit Gerichtsvollzieher und der Polizei durchgeführt.
Herr Krüger: Geplant ist ein Open Air Kino auf dem Festplatz im OT Senftenhütte. Ein diesbezüglicher Antrag liegt nicht vor. Es gibt keine Regelung für die Nutzung der Festplätze für Veranstaltungen dieser Art. Ist Grundlage die Nutzungsvereinbarung in Anlehnung der Sondernutzung für gemeindliche Räume? Der Kultur-und Bildungsverein Senftenhütte e.V. hatte diese Veranstaltung im Veranstaltungsplan 2016 nicht aufgenommen. Liegt diese Übersicht dem Amt vor? Herr Schellhase verneint. Herr Horst macht auf den Versicherungsschutz aufmerksam. Es ist keine oblikatorische Nutzung, demzufolge steht der Festplatz nicht zur Verfügung. Eine Nutzungsuntersagung wird Herrn Dr. Petzold zugeleitet. Es erfolgt nun eine Diskussion Einer einmaligen Sondernutzung (private Nutzung) wird zugestimmt. Herr Matthes: Entsprechender Beschluss mit folgenden Punkten wird dazu vorbereitet. - Entgeltpflichtige Nutzung - Haftung - Keine Verpflichtung des Amtes etc. Herr Horst: Weiterhin ist aufzunehmen - die Nutzung der elektrischen Anlagen - Keine Ansprüche gegen die Gemeinde Chorin Herr Schellhase wird beauftragt, einen Vertrag bis zum 29.07.2016 zu erstellen u.a. für die benötigten sanitären Einrichtungen ist Sorge zu tragen. Man spricht sich für einen Nutzungsvertrag aus.
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