Auszug - Anfragen der Ausschussmitglieder
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Herr Mittag fragt nach, wie lange die Straße in Parstein noch gesperrt werden soll.
Frau Spann erklärt, dass es eine verkehrsrechtliche Anordnung auf Antrag der unteren Naturschutzbehörde gibt. So dürfe man in der Zeit vom 01.03. – 30.06. von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr nicht dort entlangfahren. Darüber hinaus nicht in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr vom 01.07. bis 31.10. des jeweiligen Jahres. Des Weiteren gibt es ein Europäisches Tiertötungsverbot. Man würde sich somit strafbar machen, wenn man dieses umgeht. |
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