Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung)

 
 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin
TOP: Ö 5.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-032/2016 Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Spann erklärt, dass im Vorfeld dieser Sitzung die neue Sondernutzungssatzung den Mitgliedern der Gemeindevertretung zugesandt wurde, damit diese noch Anmerkungen / Fragen stellen können. Leider sind bisher nur Fragen von Herrn Polster und Herrn Horst eingegangen.

 

Herr Polster fragt, ob nun die Nutzung des Festplatzes in Senftenhütte geregelt ist.

 

Frau Spann bejaht diese Frage und erklärt, dass von der neuen Sondernutzungssatzung nur öffentlich gewidmete Flächen betroffen sind. Es werden nun privatrechtliche Pachtverträge mit dem Liegenschaftsamt geschlossen.

 

Herr Horst fragt, was eine „unbillige Härte“ (§ 13 Abs. 2 Sondernutzungssatzung) darstellt.

 

Frau Spann erklärt, dass dieser Begriff in der Abgabenordnung genau geregelt ist.

 

Die Mitglieder des HFA legen einstimmig fest, der Gemeindevertretung zu empfehlen, dem Beschluss CH-032/2016 zuzustimmen.