Auszug - Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen (Sondernutzungssatzung)
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Frau Spann erläutert den Gemeindevertretern die Satzung über die Sondernutzung, diese wurde an das geltende Recht angepasst und einheitlicher gestaltet für das Amtsgebiet. Für Fragen der Gemeindevertreter steht Frau Spann zur Verfügung.
Herr Hagendorf hätte den § 1 Abs.3 der Satzung näher erläutert bzw. wie das zu verstehen ist. Frau Spann erklärt dazu, mit dem Luftraum ist gemeint eine Höhe bis ca. Baumwipfel als Maßgabe zur verstehen ist. Des weiterem informiert Frau Spann, dass eine Kollegin je nach Bedarf und Kapazität möglichst 2 - mal die Woche durch den Amtsbereich fährt, um ordnungsrechtliche Tatbestände aufzunehmen. Ebenso nimmt auch der Politeur vom Amt bei seinen Begehungen solche Tatbestände mit auf.
Daraufhin informiert Herr Quilitz, Frau Spann das in der Ernst-Thälmann-Str. ständig ein Tieranhänger abgeparkt wird.
Frau Teichert sieht mit der Satzung ein Problem für die Vereine. Vereine sind auf Werbung angewiesen, um auf sich aufmerksam zu machen. Das Werbeplakat kostet Geld und für den Aushang soll jetzt auch noch eine Gebühr gezahlt werden. Das ist für Vereine kaum noch zu stemmen.
Frau Spann erklärt dazu den § 18 der Satzung, Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine. Beim Einreichen eines Antrages beim Amt, soll eine Kopie von der Bescheinigung vom Finanzamt der Gemeinnützigkeit mit eingereicht werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage LS-010/2016.
Abstimmungsergebnis
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