Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 07.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Rathaus Oderberg
Ort: Rathaus Oderberg, Berliner Straße 89, 16248 Oderberg

Frau Werner bittet zu prüfen, ob im Bereich Oberkietz 37/38 (Gaststätte am Geistberg) ein Parkverbot erfolgen kann, da dort oftmals Fahrzeuge im kleinen Kreuzungsbereich parken. Eine sich in diesem Bereich befindliche Löschwasserentnahmestelle ist dadurch häufig zugeparkt.

 

Herr Hampel fragt nach der Terminkette bezüglich Schule Oderberg und Toiletteneinbau in der Schule.

Herr Matthes antwortet, dass der Amtsausschuss am 08.09.2016 nochmals dazu Stellung beziehen wird. Er verweist auf die noch ausstehende Übertragung der Schulträgerschaft auf die Stadt Oderberg sowie auf die Zusage der Fördermittel. Die Förderung dieser Maßnahme wiederum ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine genaue Zeitschiene kann nicht benannt werden. Es wird angestrebt, die Maßnahme im Jahr 2017 zum Abschluss zu bringen. In der Stadtverordnetenversammlung werden dazu regelmäßige Informationen gegeben.

 

Frau Hähnel spricht im Auftrag von Frau Gerth, Ordnungsamt, die Parkverbotsregelung in der Straße der Jugend an.

Herr Matthes führt dazu aus, dass es einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2013 gibt, der die Schaffung einer Parkverbotsregelung in der Straße der Jugend beinhaltet. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, beim Landkreis Barnim einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Entscheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Auf Nachfrage beim Landkreis ist dort kein Antrag eingegangen bzw. auffindbar. Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, ob der Beschluss aufrechterhalten werden soll oder nicht. Nach kurzer Diskussion wurde festgelegt, den Beschluss aus dem Jahr 2013 nicht weiter zu verfolgen.