Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 22.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow

Der Amtsdirektor informiert die Gemeindevertretung über folgende Sachverhalte:

 

-          den Gemeindevertretern liegt die aktuelle Stundenabrechnung des Baubetriebshofes vor (Anlage 1)

-          auf der L 29 kommt es ab dem 26.09. zu Verkehrseinschränkungen, da die Fahrbahn erneuert wird, die Maßnahme wird sich voraussichtlich Ab Montag, dem 26. September 2016 beginnen Baumaßnahmen auf der L 29 zwischen Liepe und Hohenfinow (Struwenberg) bis zum Kontenpunkt 167

-          Die Arbeiten werden circa eine Woche andauern und es wird teilweise zu einer Vollsperrung kommen

-          die aktuellen Umleitungspläne können auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (http://britz-chorin-oderberg.de/news/erneuerung-fahrbahndecke-l-29) eingesehen werden

-          für die Standortfaktoren der FFW gelten die gesetzlichen Vorschriften der Unfallkasse Brandenburg. Die Informationen diesbezüglich werden jedoch noch nachgereicht.

-          Vorschlag zur Jugendarbeit:

  • die Jugendarbeiter können zur nächsten Sitzung eingeladen werden, damit sie den Gemeindevertretern einen aktuellen Überblick über deren Aufgaben und Arbeiten darstellen

-          für das Klockow-Haus ist ein Anhörungsschreiben von der Bauaufsichtsbehörde beim Amt eingegangen, nach den aktuellen Informationen würde die Maßnahme keine Baugenehmigung bekommen. Das Amt hat nun eine Frist um die Anhörung zu beantworten => mehr Informationen dazu beim TOP „Klockow-Haus“

Herr Nüßlein fragt nach, warum die Straßenerneuerung jetzt bereits durchgeführt wird und nicht nach Beendigung der Baumaßnahme am Schiffshebewerk?

 

Herr Matthes wird sich informieren und der Gemeindevertretung eine Antwort zukommen lassen.

 

Ein Bürger fragt weiterhin, ob die Gehwege und die Bordsteine gleichzeitig mit gemacht werden?

 

Frau Lüdecke erklärt, dass die Gehwege und die Bordsteine im Gemeindeeigentum sind und dafür nicht der Baulastenträger (Straße) verantwortlich ist.

 

Die Vorsitzende informiert die Gemeindevertretung über folgende Sachverhalte:

 

-          die Stunden des Baubetriebshofes sind bereits bekannt

-          weitere Anfragen wurden an die Amtsleiter Ordnungsamt, Liegenschaftsamt und Bauamt übergeben

-          die Damen vom Zeltplatz haben in einem persönlichen Gespräch erklärt, dass sie den Zeltplatz weiter aufrechterhalten wollen. Dafür benötigen sie jedoch ein Votum von der GV damit ihnen gezeigt wird, dass die Gemeinde hinter ihnen steht.

  • Die GV begrüßt die weitere Aufrechterhaltung und den Betrieb des Zeltplatzen (einstimmig)

-          Herr Blanke hat einen Vorschlag zur kulturellen Nutzung des Krafthauses übergeben

  • Vorschlag: Herr Blanke erhält Rederecht beim TOP „Krafthaus“ (einstimmig)