Auszug - Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.08.2016 und am 29.09.2016
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Herr Krüger bemängelt, dass ihm die Niederschrift vom 25.08.2016 nicht vorliegt.
Gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift zur Sitzung der Gemeindevertretung Chorin vom 25.08.2016 werden keine Einwände vorgetragen.
Gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift zur Sitzung der Gemeindevertretung Chorin vom 29.09.2016 werden keine Einwände erhoben.
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