Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.5
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-048/2016 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass durch die Optionserklärung die Möglichkeit besteht, bis maximal zum Jahr 2020 für hoheitliche Aufgaben keine eventuelle Umsatzsteuer prüfen zu müssen und dadurch den Aufwand für die Verwaltung zu minimieren.


Beschluss:

 

Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts – Amt Britz-Chorin-Oderberg gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am        31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und            vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

14

14

-

-

-

 


  Beschluss: 03.11.2016 Amtsausschuss ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 23.12.2016 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 17.11.2016 Status: 23.12.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der GV wurde die Optionserklärung fristgrecht gegenüber dem Fiananzamt Eberswalde abgegeben.