Auszug - Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO - hier: gemeindliche Veranstaltungen

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 01.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
LI-041/2016 IV Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO - hier: gemeindliche Veranstaltungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Die Informationsvorlage dient der rechtzeitigen Anmeldung (ca. 3 bis 6 Monate) von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim so z. B. bei der Durchführung eines Lampionumzuges und der Querung einer öffentlichen Fläche (Straße).

 

Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.