Auszug - Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO - hier: gemeindliche Veranstaltungen
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Die Informationsvorlage dient der rechtzeitigen Anmeldung (ca. 3 bis 6 Monate) von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim so z. B. bei der Durchführung eines Lampionumzuges und der Querung einer öffentlichen Fläche (Straße).
Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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