Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
LI-042/2016 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes informiert, dass alle Gemeinden in den nächsten Sitzungen beschließen werden, eine Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde bis zum 31.12.2016 abzugeben bezüglich des Umsatzsteuergesetzes (UStG) § 27 Abs. 22 Satz 3. Aufgabe ist, bei Abgabe der Optionserklärung bis 31.12.2020, alle wirtschaftlichen Tätigkeiten des Amtes und der Gemeinden auf eine mögliche Umsatzsteuerbarkeit zu überprüfen (Friedhofsgebühren, Kitabeiträge etc.).


Beschluss:

Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts – Gemeinde Liepe gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

7

7

0

0

0