Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 8.1
Gremium: Finanzausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 07.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-076/2016 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

 

 

Frau Gohlke erläutert die Vorlage und wies darauf hin, dass durch die Optionserklärung die Möglichkeit besteht, bis spätestens zum 31.12. 2020 für hoheitliche Aufgaben keine eventuelle Umsatzsteuer prüfen zu müssen und so den Aufwand für die Verwaltung zu mindern.

Die Optionserklärung ist bis zum 31.12.2016 abzugeben. Sie kann jederzeit mit Wirkung von Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Ein Wechsel zur alten Rechtslage ist danach nicht mehr möglich.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses empfehlen, die Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.


  Beschluss: 07.11.2016 Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen
Mit Terminverzug am 28.11.2016 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 21.11.2016 Status: 28.11.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Britz und Antragstellung bis zum 31.12.2016.