Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Gohlke erläutert die Vorlage und wies darauf hin, dass durch die Optionserklärung die Möglichkeit besteht, bis spätestens zum 31.12. 2020 für hoheitliche Aufgaben keine eventuelle Umsatzsteuer prüfen zu müssen und so den Aufwand für die Verwaltung zu mindern. Die Optionserklärung ist bis zum 31.12.2016 abzugeben. Sie kann jederzeit mit Wirkung von Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Ein Wechsel zur alten Rechtslage ist danach nicht mehr möglich.
Die Mitglieder des Finanzausschusses empfehlen, die Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Britz und Antragstellung bis zum 31.12.2016. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |