Auszug - Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO - hier: gemeindliche Veranstaltungen

 
 
Gemeindevertretung Parsteinsee
TOP: Ö 6.3
Gremium: Gemeindevertretung Parsteinsee Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Gemeindehaus Lüdersdorf
Ort: Gemeindehaus Lüdersdorf, Dorfstraße 50, 16248 Parsteinsee

Herr Otto erläutert die Informationsvorlage, die von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen wird.

 

Frau Rosch empfindet, dass 3 – 6 Monate ein sehr langer Zeitraum ist, um eine Veranstaltung vorher anzumelden, da die Veranstaltungen oft unregelmäßig stattfinden. Kann man so eine Sache nicht flexibler gestalten?

Herr Matthes erklärt, dass es meist daran liegt, dass die Polizei dann nicht da sein kann. Wir wollen versuchen das Problem kooperativ zu lösen.