Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Gemeindevertretung Parsteinsee
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeindevertretung Parsteinsee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Gemeindehaus Lüdersdorf
Ort: Gemeindehaus Lüdersdorf, Dorfstraße 50, 16248 Parsteinsee

Herr Matthes teilt mit, dass es ein neues Steuergesetz gibt. Mit einer Optionserklärung würde man  2 Jahre Zeit gewinnen.

 

Herr Otto verliest den Beschlussvorschlag und es kommt zur Abstimmung.


Beschluss:

Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts – Gemeinde Parsteinsee – gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben

.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 14.11.2016 Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 23.12.2016 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 28.11.2016 Status: 23.12.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

Die Optionserklärung wurde gegenüber dem Finanzamt Eberswalde fristgerecht abgegeben.