Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
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Herr Matthes teilt mit, dass es ein neues Steuergesetz gibt. Mit einer Optionserklärung würde man 2 Jahre Zeit gewinnen.
Herr Otto verliest den Beschlussvorschlag und es kommt zur Abstimmung. Beschluss: Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts – Gemeinde Parsteinsee – gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben .
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: Die Optionserklärung wurde gegenüber dem Finanzamt Eberswalde fristgerecht abgegeben.
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