Auszug - Oberflächenentwässerung der Gemeinde Parsteinsee OT Parstein

 
 
Gemeindevertretung Parsteinsee
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Parsteinsee
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Gemeindehaus Lüdersdorf
Ort: Gemeindehaus Lüdersdorf, Dorfstraße 50, 16248 Parsteinsee

Herr Otto übergibt das Wort an Frau Krenz.

 

Frau Krenz teilt mit, dass nach mündlicher Rücksprache mit der Kirche, der Nutzung des Pastorpools zur Einleitung des Oberflächenwassers nichts entgegensteht. Jedoch möchte die Kirche beteiligt werden.

 

Das für die Untersuchung und Beplanung der Oberflächenproblematik im OT Parstein vertraglich gebundene Planungsbüro „Schure & Thum“ hat die Situation der Variante „Nutzung Pastorpool“ dargestellt. Ausführungen machte Frau Schure vom Planungsbüro. Sie stellte die  aktuelle Baugrunduntersuchung vor. Daraus ist zu erkennen, dass eine Versickerung von Oberflächenwasser im Bereich des Sportplatzes nicht möglich ist. Ob der vorhandene Pfarrteich als einziges Versickerungsbeckens genutzt werden kann, bedarf einer weiteren umfassenden Untersuchung durch ein fachliches Büro. Frau Schure legte ein Angebot in Höhe von 6.200,00 € ohne zusätzliche Leistungen vor. Des Weiteren ist der Pfarrteich verschlammt der muss vorher saniert werden. Frau Schure weist darauf hin, dass im Ergebnis dieser Untersuchung festgestellt werden kann, dass diese Variante allein nicht ausreichend ist. Somit wären diese Kosten umsonst. Aus ihrer fachlichen Erfahrung empfiehlt sie die Weiterverfolgung der ersten Variante der Entwässerung in das Soll.

 

Frau Krenz ergänzt mit weiteren Punkten:

  • Für die Kosten der Sanierung des Teiches würden zusätzliche Kosten der Gemeinde entstehen. Auch mit eventuellen Fördermitteln ist ein erheblicher Eigenanteil zu leisten.
  • Eine Einleitung des Oberflächenwassers von der Bölkendorfer Straße ist dann ohne Vorreinigung nicht vorzunehmen.
  • Eine umfassende Trägerbeteiligung ist auch hier erforderlich.
  • Auf der Grundlage der bereits erfolgten Planung (LP Sportplatz bis Pumpwerk) ist eine Verlegung einen Rohres im Bereich des Gehweges parallel des Sportplatze und der Bundesstraße erforderlich.
  • Dieses ist im Zusammenhang der geplanten Gehwegsanierung umzusetzen.
  • Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen würde sich dieser an den Kosten der Oberflächenentwässerung bis zum Soll beteiligen. Die Beteiligung richtet sich nach der Einleitmenge des Oberflächenwassers. Nach ersten Berechnungen beträgt die Beteiligung ca. 50 %.
  • Dazu ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Dieser bedarf jedoch die Sicherung der Leitungsführung über private Grundstücke, öffentlich rechtliche Dienstbarkeiten.
  • Grundvoraussetzung ist hier wiederum die Weiterführung der Planung Pumpwerk bis Soll.

 

Frau Krenz forderte die Gemeindevertreter auf, sich nochmals mit diesem Problem intensiv zu beschäftigen. Weiterhin erklärte sie, wenn jemand noch zusätzlichen Klärungsbedarf hat, ist sie nach Terminabsprache jederzeit bereit.

 

Es entsteht eine rege Diskussion.