Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Rathaus Oderberg
Ort: Rathaus Oderberg, Berliner Straße 89, 16248 Oderberg
OD-041/2016 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

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Beschluss:

Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts - Stadt Oderberg -  gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde anzugeben.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0