Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.12
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-070/2016 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes begründet, warum diese Beschlussfassung erforderlich ist. Hier wird einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes gefolgt.

 

 


Beschluss:

Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts Gemeinde Chorin gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, das sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassungr sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegeber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0