Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplans Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Abwägung der Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung
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Frau Müssig: Das Abwägungsverfahren zu dieser BV ließe sich vereinfachen, da die Abwägungspunkte denen in der BV CH-078/2016 entsprechen.
Festlegung: Das Abstimmungsverhalten der Gemeindevertreter bei der Abwägung der Stellungnahmen zu diesem Beschluss gestaltet sich analog zum Beschluss CH-078/2016. Beschluss: 1. Die während der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bürger, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht wurden zum 2. Entwurf überarbeitet.
4. Der 2. Entwurf der 3. Änderung des FNP, der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. §4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage der 3. Änderung des FNP gem. §3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
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