Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
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Im Zuge der Umstellung auf den neuen doppischen Rechnungsstil ist das Vermögen der Gemeinden und des Amtes zu bewerten. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik müssen angepasst werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Abstimmungsergebnis
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