Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-076/2016 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Gohlke gibt eine kurze Erläuterung zu der Optionserklärung.

 

Frau Gersdorf möchte wissen, ob die Gemeinde einen Widerspruch beim Finanzamt hinterlegen muss. Vereine sollten das tun.

 

Herr Matthes antwortet, dass Kommunen, Vereine sowie Genossenschaften unterschiedlich behandelt werden. Kommunen erklären ihren Willen über eine Optionserklärung.

 

Herr Kappes bewertet diesen Vorgang als Mehraufwand für die Gemeinden ohne Gewinn.

 


Beschluss:

 

Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts – Gemeinde Britz – gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 28.11.2016 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 31.12.2016 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 12.12.2016 Status: 31.12.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Der Antrag wurde dem Finanzamt Eberswalde fristgemäß übersandt.