Auszug - Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVo i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO - hier: gemeindliche Veranstaltungen
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau von Cysewski informiert, dass in Zukunft eine Absperrung z.B. zum Erntefest durch die Feuerwehr nicht mehr erlaubt ist, d.h. zu unserer 750- Jahrfeier muss dann offiziell die Absperrung bei der Polizei beantragt und genehmigt werden und ebendso bei der Straßenverkehrsbehörde. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |