Auszug - Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVo i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO - hier: gemeindliche Veranstaltungen

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-017/2016 IV Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVo i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO - hier: gemeindliche Veranstaltungen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau von Cysewski informiert, dass in Zukunft eine Absperrung z.B. zum Erntefest durch die Feuerwehr nicht mehr erlaubt ist, d.h. zu unserer 750- Jahrfeier muss dann offiziell die Absperrung bei der Polizei beantragt und genehmigt werden und ebendso bei der Straßenverkehrsbehörde.