Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-019/2016 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes informiert die Gemeindevertreter, einige Tätigkeiten der Gemeinde unterliegen nach dem neuen § 2 b Umsatzsteuergesetz der Mehrwertsteuer, sofern eine Wettbewerbsstrittigkeit zwischen der öffentlichen Leistung und der privaten Leistung zu erkennen ist, aus dem Grund geht die Gemeinde in die Optionserklärung bis 31.12.2020.

 

Herr Hagendorf stellt die Frage: wird dann die Leistung vom Bauhof mehrwertsteuerpflichtig?

 

Herr Matthes antwortet darauf, das genau das geprüft werden muss.

 


Beschluss:

Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts – Gemeinde Lunow-Stolzenhagen – gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 29.11.2016 Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen
Termingerecht am 01.12.2016 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Kerstin Bartz  
Termin: 13.12.2016 Status: 01.12.2016
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: