Auszug - Vergabe von Planungsleistungen für die Trauerhalle in Niederfinow
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Frau Peters-Pasztor sagt aus, dass sie mit Frau Voigt gesprochen habe und erst die Denkmalschutzbehörde befragt werden solle. Sie schlägt für Mai 2014 einen Vor-Ort-Termin vor - Begehung Trauerhalle.
Herr Butzkies bemerkt, dass bereits im vorigen Jahr die Sanierung der Trauerhalle beschlossen wurde und man solle jetzt keine 3.000 € für Planungsleistungen zum Fenster raus schmeißen. „Wir alle haben den Beschluss gefasst, dass Herr Schiefelbein und Herr Dieter die Sache in die Hand nehmen.“ Herr Dieter äußert sich dahingehend, dass er diesen Vorgang verwerflich findet. Er lehnt den Beschluss ab.
Herr Dr. Gollner findet, dass hier zu sehr personifiziert wird. Es liegt hier eine sehr gut ausgearbeitete Stellungnahme des Amtes vor.
Herr Butzkies verweist nochmals auf die gemeinsame Beschlussfassung im vorigen Jahr und fragt nach, wer im Amt auf die Idee gekommen ist, die Denkmalschutzbehörde mit ins Boot zu holen.
Frau Gohlke verweist auf die Sitzung vom 13.03.2014, in welcher der Verfahrensweg so festgelegt wurde. Die Trauerhalle liegt im Denkmalbereich der Kirche und ist nicht selbst Denkmal.
Die weitere Verfahrensweise bleibt nach erfolgter Diskussion offen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, das P+G Planungsbüro, Mühlenstraße 21 aus 16259 Bad Freienwalde mit der Vorbereitung und Durchführung LP 1-8 stufenweise zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
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