Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausschussvorsitzende bat die Verwaltung im Vorfeld zu dieser Sitzung zu einigen aktuellen Anliegen einen aktuellen Sachstand:
30 km/h im Bereich Berliner Straße Am 04.07.2016 wurde durch den Landkreis selbst ein Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung für 30 km/h auf der Berliner Straße gestellt. Am 03.08.2016 erhielten der Landesbetrieb für Straßenwesen, die Polizeidirektion Ost und das Amt Britz-Chorin-Oderberg die 1. Anhörung zusammen mit dem Protokoll vom 04.07.2016. Bis dato steht die Verkehrsrechtliche Anordnung jedoch noch aus.
Bereich Berliner Straße 38 Dornenbusch und Wohnwagen Sowohl der Wohnwagen als auch der Dornenbusch befinden sich auf dem Grundstück Gemarkung: Oderberg, Flur: 1, Flurstück: 250. Das Errichten des Wohnwagens bedarf einer Baugenehmigung sowie einer Sanierungsrehtlichen Genehmigung. Eine Sanierungsrechtliche Genehmigung liegt nicht vor. Zur Prüfung einer Baugenehmigung wurde seitens der Verwaltung das Bauordnungsamt des Landkreises angeschrieben. Bretterschuppen Hinsichtlich des Schuppens ist zu sagen, dass sich dieser ebenfalls auf dem betreffenden Grundstück befindet, jedoch stark in den Luftraum des öffentlichen Verkehrsraums hineinragt. Eine akute Gefährdungslage, welche ein sofortiges Handeln der Ordnungsbehörde rechtfertigen würde, wird hier nicht gesehen, jedoch wurde der Eigentümer bzgl. seines Schuppens angeschrieben und auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen und dass er potenzielle Gefahren, die von seinem Grundstück ausgehen, zu beseitigen hat.
Bake Es wird gerade durch das Ordnungsamt geprüft, wessen Bake das ist bzw. wer sie dort platziert hat.
Durch die Verwaltung wurden weitere folgende Informationen dem Ausschuss mündlich mitgeteilt:
In diesem Zusammenhang sollte jeder Auslauf/ jede Einleitstelle der Straßenentwässerung in den Oderberger Stadtgraben ein Reinigungsbauwerk erhalten. Entsprechende Unterlagen zum Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis wurden durch den LS damals bei der UWB eingereicht. Im Zuge der Bauausführung wurde im Rahmen der Bauberatungen entschieden zu prüfen ob die Sanierung des vorhandenen Sandfanges am Puschkin-Ufer (Einleitung in „Wriezener Alte Oder“) ausreichend ist (1 großes Reinigungsbauwerk anstelle mehrerer kleiner). Diese Variante konnte jedoch letztlich aus finanziellen Gründen (u.a. vorhandener Platz zum Neubau eines sehr großen Sandfangs nicht gegeben) nicht weiter verfolgt werden. Die einzelnen Reinigungsbauwerke am Oderberger Stadtgraben wurden ebenfalls bis dato vom LS nicht hergestellt. Die sich daraus ergebende Problematik „Eintrag von ungereinigtem Oberflächenwasser in ein Gewässer“, wurde durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim (UWB), umfassend dargelegt und auf die Notwendigkeit der Nachrüstung hingewiesen. Durch den LS wurde zusammenfassend die allgemeine finanzielle Situation des LS dargestellt. Für die Unterhaltung von Straßen ist kaum Geld vorhanden. Eine Nachrüstung der Straßenentwässerung könnte gegebenenfalls nur in Etappen erfolgen. Auf Grund des Einzugsgebietes ist eine Kostenbeteiligung der Stadt Oderberg erforderlich. Wenn dazu genaue Planungsunterlagen und Kosten vorliegen, wird die Stadt Oderberg rechtzeitig darüber informiert.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |