Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
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Frau Gohlke teilt mit, dass im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz alle öffentlich-rechtlichen Nutzungsverträge angepasst werden müssen. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums sind die öffentlich-rechtlichen Verträge neu, d. h. rückwirkend zum 31.12.2010 zu schließen. Der neu zu schließende Vertrag ersetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik vom 11.03.2014. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Vertrag wird erst unterzeichnet, wenn alle Gemeinden beschlossen haben. |
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