Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
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Frau Gohlke empfiehlt, die Abgabe der Optionserklärung durch die Gemeinde. Eine einmalige Aufhebung ist im Anschluss denkbar. Im Januar erfolgt noch eine Informationsveranstaltung zur genannten Thematik durch den LK Barnim. Beschluss: Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts – Gemeinde Niederfinow – gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
erledigt. |
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