Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 09.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40
BR-093/2016 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor erläutert kurz die Vorlage. Der Vertrag dient der juristischen Richtigstellung, dass das wirtschaftliche Eigentum tatsächlich auch beim Nutzer liegt. Nebeneffekt der Angelegenheit ist, dass dann das Wirtschaftgut auch beim Nutzer bilanziert wird und nicht mehr durch Abschreibungen den Gemeindehaushalt belastet.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des §  181 BGB.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 09.12.2016 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Termingerecht am 31.03.2017 realisiert Koordinierung:
Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Juliane Ness  
Termin: 31.03.2017 Status: 31.03.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Vertragsabschluss wenn alle Gemeinden den Beschluss gefasst haben.