Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
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Der Amtsdirektor erläutert kurz die Vorlage. Der Vertrag dient der juristischen Richtigstellung, dass das wirtschaftliche Eigentum tatsächlich auch beim Nutzer liegt. Nebeneffekt der Angelegenheit ist, dass dann das Wirtschaftgut auch beim Nutzer bilanziert wird und nicht mehr durch Abschreibungen den Gemeindehaushalt belastet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Vertragsabschluss wenn alle Gemeinden den Beschluss gefasst haben. |
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