Auszug - „Beratung und Beschlussfassung über das Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung, die Übernahme der Aufgabe der Energieversorgung durch die Gemeinde, die Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und die Beteiligung an derBarnimer Energiegesellschaft mbH“
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Herr Simon von der Barnimer Energiegesellschaft mbH stellt sich kurz persönlich vor. Weiterhin geht er darauf ein, dass das Thema der Barnimer Kreiswerke und der Energiegesellschaft mbH (BEG) in den letzten Wochen viel diskutiert wurde. Die Gemeinde kann aus der Beteiligung im Bereich der energetischen Themen Vorteile ziehen. Insgesamt wird der Aufbau der Kreiswerke einen langen Prozess darstellen, der sich über mehrere Jahre erstrecken wird. Er verweist u. a. darauf, dass ein Straßenbeleuchtungsprojekt für die Gemeinde geprüft werden könnte. Mit der Mitgliedschaft in Höhe von 200,00 € wird die Gemeinde Gesellschafter in der Barnimer Energiegesellschaft mbH. Die Gemeinden selbst erhalten dann ein Vorschlag zu einem möglichen Projekt und müssen diesen dann mit Beschluss selbst beschließen, d. h. die Gemeinde behält sich selbst ein Votum vor und muss keine Fremdeinwirkung befürchten.
Frau Peters-Pasztor findet die Mitgliedschaft sinnvoll, da auch überregional agiert wird.
Herr Nüßlein findet die Idee super, da die regionale Wertschöpfung damit gefördert werden kann.
Herr Dr. Gollner schließt sich dem an und ergänzt, dass die Optimierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde eines der ersten Projekte sein könnte/wird.
Herr Klemm ergänzt, dass die IHK dem Vorhaben eher kritisch gegenüber steht. Da die Umsetzung und Realisierung sehr aufwendig wird.
Herr Simon erklärt darauf hin, dass die IHK eher Bedenken gegen die entstehende Konkurrenzsituation hat. Aber die Konkurrenzsituation belebt den Markt.
Herr Welk möchte gern wissen, ob die Barnimer Energiegesellschaft mbH dann auch die ausführende Firma sein wird und man an diese gebunden ist und wie wird sie finanziert.
Herr Butzkies sieht keinen Sinn dahinter, da bereits genug Konkurrenz vorhanden ist.
Herr Simon erklärt weiter, dass die unterbreiteten Angebote mit der Konkurrenz verglichen werden können. Die Gemeinde entscheidet über die Auftragsvergabe und behält sich auch die entsprechende Beschussfassung vor.
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).
2. Die Gemeinde Niederfinow ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Niederfinow wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.
Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Niederfinow begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.
3. Die Gemeinde Niederfinow beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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