Auszug - Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV
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Herr Matthes bestätigt noch einmal den Vermerk der Abschlussprüfer Balke und Nitschke der Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH. Es gibt keine Einwände gegen den vorgelegten Jahresabschluss. Er unterstützt die Empfehlung, den geprüften Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2014 per Beschluss festzustellen.
Herr Engel spricht die gegenseitige Verrechnung zwischen der Gemeinde und dem Eigenbetrieb an, die in der Jahresrechnung 2014 noch nicht erfolgte. Er empfiehlt aus dem Werkausschuss heraus, trotzdem die Jahresrechnung festzustellen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV.
Abstimmungsergebnis
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