Auszug - Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-043/2016 Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes bestätigt noch einmal den Vermerk der Abschlussprüfer Balke und Nitschke der Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH. Es gibt keine Einwände gegen den vorgelegten Jahresabschluss. Er unterstützt die Empfehlung, den geprüften Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2014 per Beschluss festzustellen.

 

Herr Engel spricht die gegenseitige Verrechnung zwischen der Gemeinde und dem Eigenbetrieb an, die in der Jahresrechnung 2014 noch nicht erfolgte. Er empfiehlt aus dem Werkausschuss heraus, trotzdem die Jahresrechnung festzustellen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 20.12.2016 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 06.01.2017 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung: Kloster Chorin  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 06.01.2017 Status: (offen)
Auftrag: