Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Die Anlage 2 wird überarbeitet und der Gemeindevertretung als Wiedervorlage übergeben. Redaktionelle Änderung: § 4 wird § 3 Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
erledigt |
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