Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Amtsausschusses

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Do, 12.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Otto weist auf die fehlerhafte Reihenfolge der Paragrafen im öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik hin. Herr Matthes sagt zu, dass dieser Fehler mit der neuen Beschlussvorlage korrigiert wird.

 

In diesem Zusammenhang wird die Frage diskutiert, ob unter die Formulierung »zur Erfüllung der Aufgaben« auch die Nutzung der Feuerwehreinrichtungen für Geburtstage, Feierlichkeiten und Ähnliches fällt. Herr Matthes bestätigt, dass diese Frage auch in Oderberg gestellt wurde und geklärt werden muss.

 

Herr Otto gibt zu bedenken, dass in solchen Fällen eine eingeschränkte Wehrbereitschaft der Wehr angemeldet werden müsse. Herr Marschner ist der Meinung, dass zumindest für Kameraden die Möglichkeit der Nutzung bestehen sollte. Frau Hähnel würde diese Möglichkeit nicht auf Feuerwehrkameraden beschränken, da das Feuerwehrgebäude oftmals die einzige Möglichkeit für größere Aktivitäten in der Gemeinde darstellt. Herr Otto hält entgegen, dass dann aber Feuerwehrleute die Veranstaltung überwachen müssten, da ggf. öffentliches Eigentum beschädigt werden könnte. Herr Polster betrachtet eine entgeltliche Nutzung als fragwürdig, Herr Otto sieht allgemein eine private Nutzung als schwierig an. Herr Matthes nimmt diese Anregungen mit.