Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und - einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
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Herr Gieseler: Es sollte fixiert werden, welche Nutzungen erlaubt sind. Z.B. in Stolzenhagen soll es möglich sein, in der Feuerwehr Trauerfeiern durchzuführen. Andere Räume stehen für weltliche Beisetzungen nicht zur Verfügung.
Herr Püschel: Frau Spann sollte sich mit den Ortswehren Lunow und Stolzenhagen zusammensetzen, um die Punkte aus den Ortsteilen einzuarbeiten.
Frau Gohlke: Die Einsatzbereitschaft der Ortswehren darf durch derartige Nutzungen nicht eingeschränkt werden.
F: Die Beschlussfassung wird zurückgestellt. Die Nutzungsbedingungen sollen in einer Arbeitsgruppe „Ortswehr/Gemeinde“ besprochen werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Abstimmungsergebnis
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