Auszug - Sachstand zu aktuell beauftragten Baumaßnahmen

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mi, 01.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

Frau Voigt übergibt den Anwesenden eine Übersicht zur Aktualisierung der Sachstände über die laufenden Baumaßnahmen in der Gemeinde mit dem Bearbeitungsstand vom 01.02.17 zur Kenntnisnahme und informiert über den Stand.

 

Es wurden ergänzt und angemerkt:

 

  • Kita Brodowin:

- Frau Lüdecke informiert, dass die Förderung um 100 T€ erhöht wurde und zur Zeit der

  Scheunenabriss vorbereitet wird.

 

  • Erneuerung Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Sandkrug und Serwest:

- Frau Lüdecke informiert zum Sachstand und schlägt vor, die Anliegerversammlungen

  in den jeweiligen Ortsteilen zum Ende März/Anfang April vorzubereiten.

 

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Dorfteich Golzow:

- der Maßnahmeplan wurde von Frau Voigt vorgestellt

- der gewählte Standort für die Baum- und Heckenbepflanzung wird von Herrn Polster

  als kritisch angesehen und die Anordnung auf der gegenüberliegenden Seite (zur

  Nachbarbebauung) vorgeschlagen

- es werden von den Ausschussmitgliedern und Gästen mehrere Möglichkeiten für die

  Baumstandorte benannt (Erweiterung der Bepflanzung von Senftenhütte nach Golzow,

  Heckenbepflanzung am Denkmalplatz in Golzow)

- Frau Voigt teilt mit, dass die Planung entsprechend überarbeitet und zum gegebenen

  Zeitpunkt neu vorgelegt wird

 

  • P+R Parkplätze Chorin:

- Frau Voigt stellt die geänderte Vorplanung auf Grundlage der Entwurfsvermessung

  für den Standort 1: Bahnhof und Standort 2: Kirche vor

- am Standort 1 erhöht sich die Anzahl der Stellplätze auf Grund geringerer Gleisabstände

  zur Bahnstrecke um +6 (von bisher geplanten 27 auf 33 Stellplätze)

- am Standort 2 könnte sich die Anzahl der Stellplätze ebenfalls um +6 (von

  bisher geplanten 13 auf 19 Stellplätze) erhöhen

- die Verwaltung empfiehlt, die Anzahl der Stellplätze am Standort 2: Kirche wegen der zu

  großen Entfernung zum Bahnhof nicht zu erhöhen (nicht förderfähig)

- einer Weiterverfolgung und Beantragung von Fördermitteln für:

  Standort 1: Bahnhof = 33 PKW- Stellplätze

  Standort 2: Kirche       = 13 PKW- Stellplätze

  Gesamtanzahl= 46 PKW- Stellplätze

  wird vom Entwicklungsausschuss befürwortet

- Frau Voigt informiert darüber, dass für die Schaffung der Stellplätze am Standort 2 an der

  Kirche Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der gegenüberliegenden Straßen-

  Seite und im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße getroffen werden müssen,

  hier muss eine entsprechende Beschilderung durch das Ordnungsamt in Abstimmung mit

  der Verkehrsbehörde angeordnet werden

- Frau Voigt informiert auf Anfrage der Ausschussmitglieder zum Stand des erforderlichen

  Grunderwerbs, dass die Verhandlungen zum Grunderwerb durch das Fachamt Liegen-

  schaften in der Vorbereitung sind

 

  Die Ausschussmitglieder bemängeln verschärft, dass die Bearbeitung des zu

  Tätigen Grunderwerbs als Grundvoraussetzung für die Weiterverfolgung der

  Maßnahme nicht in der angemessenen Zeit erfolgt ist und fordern einstimmig, dass

  mit höchster Priorität auf das Fachamt eingewirkt wird, die Bearbeitung

  zu beschleunigen.

 

  • Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED in Senftenhütte:

- Herr Horst fragt in diesem Zusammenhang nach der Zählerablesung Festplätze und

  Straßenbeleuchtung und nach der Abrechnung in den letzten Jahren. Es entsteht eine

  Diskussion.

  → Die Amtsverwaltung wird aufgefordert,  die Gemeindevertretung zur nächsten

  Sitzung über die Abrechnung der Betriebskosten (Strom) für die Festplätze und

  Straßenbeleuchtung und über die erfolgten Meldungen der Zählerstände an die

  e.dis in den letzten Jahren zu informieren.

 

Frau Lüdecke informiert über den Sachstand Radweg Britz-Golzow und teilt mit, dass es für die Vorzugslösung keine Zustimmung der Grundstückseigentümer gibt. Sie führt weiter aus, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Abwasser-Druck-Leitung des ZWA liegt, die nicht überbaut werden darf.