Auszug - Informationen zum Durchlass Bauernstraße
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5 a) Instandsetzungsarbeiten Schulstraße
Herr Nerreter informiert die GV über den Stand der Arbeiten. Er stellt die Probleme bei der Reparatur grundstücksweise vor. Entsprechend der Festlegung der GV sollten die alten Platten aufgenommen und wieder verwendet werden (Verlegung als Spurbahn, Pflasterung der Zwischenräume). Mängel entstanden wegen der Verlegung der alten Platten. Es können nicht alle kaputten Platten ausgebessert werden und es ist auch kein qualifizierter Unterbau vorhanden. Daher können Risse nicht ausgeschlossen werden.
F: Herr Hagendorf wird beauftragt zu prüfen, ob noch alte Platten beschafft werden können. (Bedarf 50- besser 60 Platten).
Frau Krenz weist darauf hin, dass es sich nur um eine qualifizierte Reparatur der Straße handelt. Insgesamt muss die Finanzierbarkeit gegeben sein.
F: Die Schulstraße wird bis zur Einmündung der Stolzenhagener Straße in Plattenbauweise ausgeführt. Die Fläche zwischen den Spuren wird gepflastert.
Für diese Festlegung stimmen alle Gemeindevertreter.
5 b) Probleme der Niederschlagsentwässerung
Frau von Cysewski: Auf Anregung von Herrn A. Meyer sollte über ein Niederschlagswassersatzung nachgedacht werden.
F: Die Anlieger, die ihr Niederschlagswasser auf öffentliche Grundstücke ableiten, sollen über ein Info.-blatt (Postwurfsendung) oder einen Artikel im Britz-Choriner-Anzeiger, über die Rechtslage allgemein informiert werden.
Die Gemeindevertreter teilen der Amtsverwaltung mit, welche Grundstückseigentümer das Niederschlagswasser von ihren Grundstücken auf öffentliche Straße leiten. Diese sollen dann durch die Amtsverwaltung schriftlich aufgefordert werden, diese Verunreinigung abzustellen.
5 c) Durchlass Bauernstraße
F: Am Durchlass Bauernstraße ist ein Verkehrsschild 10 km/h wegen Brückenschäden aufzustellen.
Herr Nerreter: Der Durchlass ist reparaturbedürftig. Das Wasser fließt unter den Rohren weiter. In der Kostenschätzung hat er die Bepreisung an den Kosten eines Ersatzneubaus orientiert. Ein Gutachten aus den 90er Jahren liegt vor. Der Neubau (Durchmesser 1m x 1m), die Vermessung einschließlich der Genehmigungsplanung, würden 65.000 EUR betragen. Nach der Grabenschau im März wurde ein Angebot zur Reparatur über 25.000 EUR vorgelegt. Nach Einschätzung des Planers sind die Mengen darin etwas knapp bemessen. Die 800er Leitung muss ersetzt werden. Die Position der Wasserhaltung fehlt. Daher sieht er Reparaturkosten in Höhe von 30-35 TEUR als realistisch an. Bei einer Reparatur ist kein Genehmigungsverfahren erforderlich. Es ist aber ein Antrag auf Änderung der Anlage zu stellen. Das Ergebnis ist aber noch nicht exakt abzusehen. Es ist auch kein Baugrundgutachten fällig, wird vom Planer jedoch empfohlen. Sollte es während und nach der Reparatur Probleme geben, ist der Ausführungsbetrieb sonstnicht haftbar zu machen. Ein weiterer Hinweis von seiner Seite: Nach einer Reparatur gibt es auch keine Gewährleistung.
Es folgt eine Diskussion.
Frau Krenz regt an, diese große Reparatur durch den Bauingenieur, Herr Nerreter, zu begleiten. Es sind einige Anträge zu stellen. Die Untere Wasserbehörde verlangt auch bei einer Reparatur entsprechende Unterlagen. Abstimmungen dazu sind noch erforderlich. Die Kosten werden ca. 5.500 EUR betragen.
F: Die Gemeindevertretung stimmt der Beauftragung des Planers, Herrn Nerreter zu und beauftragt die Amtsverwaltung einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Frau von Cysewski möchte die Planungskosten im Punkt Haushaltplan klären.
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